Intensivseminar "Brauchen (Studierende) an Fachhochschulen einen Ombudsmann?"
29. Juni 2009, Wien
Seit 2001 ist die Studierendenanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von Studierenden des gesamten tertiären Sektors in Österreich tätig. Zahlreiche Anliegen sind in den vergangenen Jahren auch aus dem Bereich der Fachhochschulen an die Studierendenanwaltschaft herangetragen worden. Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort ist es oft gelungen, Lösungen für Anliegen von Studierenden an Fachhochschulen und bei Problemen, die nicht vor Ort zu klären waren, zu finden. Derzeit wird eine gesetzliche Verankerung der Studierendenanwaltschaft vorbereitet, die den Arbeitsauftrag für die Studierendenanwaltschaft präzisieren und damit die Qualitätssicherung im Zuge der Umsetzung der Ziele der „Bologna-Erklärung“ unterstützen helfen soll.
Für die Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit hält die Studierendenanwaltschaft für Fachhochschulen sowie weitere Interessierte ein Intensivseminar „Brauchen (Studierende an) Fachhochschulen einen Ombudsmann?“ am 29. Juni d. J. in Wien ab.
Ein detailliertes Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Programm PDF (41 KB)
Anmeldeformluar WORD (26 KB)
Ziele der Veranstaltung, die von der Geschäftsstelle des Fachhochschulrates und der Fachhochschulkonferenz unterstützt wird, sind neben der Präsentation grundsätzlicher Überlegungen zum Nutzen eines Hochschul-Ombudsmannes und dem Fallbeispiel einer studentischen Initiative zur Errichtung einer solchen Stelle die Präsentation von Fallkategorien und Lösungsmodellen. Für die Zukunft soll ein Modus zur Erfassung von Fällen und zur Vermittlung und Weitergabe von Erfahrungswerten innerhalb der Gemeinschaft der Fachhochschulen diskutiert werden.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung