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Wer?/Wozu?
Die Studierendenanwaltschaft
- überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, Beschwerden und Missstände
- hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort an den Hochschulinstitutionen oder bei anderen Stellen
- unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten
- weist auf Systemmängel hin
- arbeitet mit anderen Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen
Für wen?
Die Studierendenanwaltschaft steht zur Verfügung
- allen in- und ausländischen Studierenden / deren Vertretungen an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen;
- allen Studienbewerberinnen / Bewerbern bzw. Interessentinnen / Interessenten an den genannten Institutionen;
- allen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern dieser Institutionen;
- allen, die an hochschulischen Themen interessiert sind.
Was?
- Helfen: Bei Problemen im Verwaltungs-, Lehr- und Studienbetrieb nimmt die Studierendenanwaltschaft Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen.
- Vermitteln: Bei Problemen, die nicht direkt an den Institution geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Studierendenanwaltschaft für Vermittlerdienste zur Verfügung.
Informieren unter
http://www.studierendenanwaltschaft.at/
- in der Rubrik
"Stichwort? Studium!" über studienrelevante Stichworte
(in gedruckter Form auch als Broschüre erhältlich) - in der Rubrik
"Thema des Monats" über anonymisierte Echtfälle und deren Lösung - in der Rubrik

"Thema der Woche" über interessante Themen aus dem Hochschulalltag
Welche Themen?
- Zugangsregelungen, Aufnahmeverfahren an Hochschulinstitutionen
- allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)
- inländische und transnationale Studierendenmobilität
- Studienrechtliches ( Hochschul-Gesetze, Verordnungen und Erlässe, Prüfungswesen)
- Studienförderung ( Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)
- Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung)
- Studienbedingungen
- Studienwahl
- Studienwechsel
- Studieren mit Behinderung(en)
- Studentenheimangelegenheiten
Was nicht?
Die Studierendenanwaltschaft kann
- keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe, ad hoc) abändern,
- keine Bescheide aufheben,
- nicht in laufende Verfahren eingreifen,
- nicht bei Gericht vertreten.
Die Studierendenanwaltschaft hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.
Die Studierendenanwaltschaft ist Mitglied des
European Network for Ombudsmen in Higher Education ENOHE
www.english.uva.nl/ENOHE
sowie der
European Association for International Education EAIE
www.eaie.nl
Die Studierendenanwaltschaft ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen innerhalb des so genannten "Bologna-Prozesses".


