Neue Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Studenten

Jänner 2010

Für Studierende mit Behinderungen gibt es seit 1. Jänner 2010 neue
Unterstützungsmöglichkeiten. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und die Österreichische Hochschüler/innen/schaft (ÖH) haben einen neuen Sondertopf im Sozialfonds der ÖH eingerichtet, der speziell für alle behinderte Studierende (die Mitglied bei der ÖH sind, also Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) zur Verfügung stehen soll.

Für  Studierende, die zumindest 50 % behindert sind, gewährt die ÖH besondere, auf die Bedürfnisse abgestellte, ideelle und materielle Unterstützung. Die Information und Beratung erfolgt im Zusammenwirken mit den Behindertenbeauftragten und den Hochschülerschaften an den jeweiligen Institutionen bzw. auch durch die Studierendenanwaltschaft.

Für Studierende, die zumindest 50 Prozent behindert sind und für die die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, kann die ÖH nach Maßgabe der Richtlinien und der  vorhandenen Mittel finanzielle Unterstützungen gewähren.  Die Unterstützung erfolgt durch Übernahme der für die im Rahmen des Studiums entstehenden Mehrkosten bis höchstens 4.000,- Euro pro Studierendem/r in einem Studienjahr.

Die Gewährung einer Unterstützung setzt die Beantragung sämtlicher für diese Zwecke vorgesehenen möglichen Unterstützungen durch andere primär zuständige Einrichtungen oder Gebietskörperschaften (Bundessozialamt, Ämter der Landesregierungen) voraus. Die Bestimmungen in den Richtlinien über die  Ermittlung der sozialen Bedürftigkeit finden keine Anwendung. Von anderen Einrichtungen gewährte Unterstützungen sind auf die Unterstützung der ÖH anzurechnen. Bei Unterstützungen im Voraus ist ein entsprechender Finanzierungsplan vorzulegen.

Ein adäquater Studienerfolg ist für diese Unterstützung nachzuweisen. 
Dieser liegt bei behinderten Studierenden dann vor, wenn Studienleistungen von mindestens acht ECTS-Punkten oder vier Semesterstunden nachgewiesen werden kann.

Ansuchen um Unterstützungen der ÖH können von den Studierenden bei allen Sozialreferaten der Hochschülerschaften gestellt werden. Diese werden unverzüglich an das Sozialreferat bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler/innen/schaft weitergeleitet.
   
Informationen erteilen die Hochschüler/innen/schaften,

das Sozialreferat bei der Bundesvertretung der ÖH,

Frau Fatemeh Aliza Deh, Tel.: 01/310 88 80-22
E-Mail.: fatemeh.alizadeh(at)oeh.ac.at oder

Oberrat Mag.iur. Gerhard Höllerer bei der Studierendenanwaltschaft,

unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-311 650 oder

per mail unter gerhard.hoellerer(at)bmwf.gv.at


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