Lehramt an höheren Schulen, Lehre an Universitäten und Fachhochschul-Studiengängen

Lehramt an höheren Schulen

Das Lehramt an höheren Schulen ist das wichtigste Berufsfeld für Absolvent/inn/en der geisteswissenschaftlichen Studien (je nach absolvierter Studienrichtung zwischen ein Viertel und zwei Drittel; sehr hohe Anteile v.a. innerhalb der philologischen Studienrichtungen) und der naturwissenschaftlichen Studienrichtungen, soweit sie nicht an den technischen Universitäten absolviert werden (ca. 30 Prozent der Absolvent/inn/en; innerhalb der Bio- und Geowissenschaften sogar um die 40 Prozent).


Voraussetzung für die Berufsausübung ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, wobei meist zwei Studienrichtungen zu kombinieren sind. Nach dem Abschluss eines Lehramtsstudiums müssen ein Unterrichtspraktikum sowie ein Lehrgang für Unterrichtspraktikant/inn/en an den entsprechenden Abteilungen der Pädagogischen Institute absolviert werden. Die Rechte und Pflichten der Lehrer/innen sind im Beamt/inn/en-Dienstrecht festgelegt (siehe dazu auch den Abschnitt über die Pädagogische Ausbildung für Lehramtskandidat/inn/en in dieser Broschüre).

 

Für Lehrer/innen an berufsbildenden höheren und mittleren Schulen, an den Akademien und verwandten Lehranstalten bestehen teilweise keine spezifischen Lehramtsstudien, und es sind zusätzliche Erfordernisse, wie einschlägiges Doktorat, Lehr- oder Berufspraxis, fachwissenschaftliche Tätigkeit oder andere Befähigungsanforderungen, zu erfüllen. Lehrer/innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, an den Akademien und verwandten Lehranstalten stehen gewöhnlich als Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete in einem Dienstverhältnis zum Bund. Die freien Planstellen werden unter Angabe von Schulort, Fächern und Stundenanzahl der jeweiligen Lehrverpflichtung einmal jährlich (im Mai) in der "Wiener Zeitung" öffentlich ausgeschrieben.

 

Beschäftigungsmöglichkeiten und Perspektiven:
Längerfristige Prognosen für dieses Berufsfeld sind kaum zu erstellen, da in den nächsten Jahren einerseits viele der derzeit berufstätigen Lehrer/innen pensioniert werden, andererseits schon zum jetzigen Zeitpunkt lange Wartelisten existieren und des weiteren mit rückläufigen Schüler/innenzahlen zu rechnen ist. Pragmatisierungen wird es allerdings zukünftig kaum mehr geben. Die Berufschancen sind in gewissem Maß abhängig von der gewählten Fächerkombination, wobei mit Ausnahme weniger Fächerkombinationen bzw. spezieller Fächer im BHS-Bereich (z.B. technische Arbeitsfelder) zu beachten ist, dass der Bedarf in näherer Zukunft voraussichtlich weitgehend gedeckt ist.

 

Grundsätzlich ergeben sich für Absolvent/inn/en der Lehramtsstudien fünf berufliche Einsatzbereiche: 

  • Schule: Unterricht, Administration. 
  • Universität: Forschung und Lehre nach Absolvierung des Doktoratsstudiums. 
  • Ministerien/Schulverwaltung: Verwaltung. 
  • Außerschulisches Bildungswesen: diverse Weiter- und Fortbildungsträger, Erwachsenenbildung. 
  • Medienbereich: Lektorat, Journalismus.

Aufgrund der derzeit eher ungünstigen Arbeitsmarktlage weichen viele Lehramtsabsolvent/inn/en in außerschulische Berufsfelder aus. Besonders zu nennen sind dabei: Nachhilfe- und Erzieher/innentätigkeit, Sozial- und Jugendarbeit, entwicklungspolitische Bildungsarbeit, diverse Erwachsenenbildungs- und Volkshochschultätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Medien- und Kommunikationsbranche u.v.a.m. Wesentliche Bedeutung kommt dem Erwerb verschiedenster Zusatzqualifikationen zu (Zweitstudium, „Post-graduate-Ausbildungen“, Fremdsprachen, EDV, Handhabung des Internet, betriebswirtschaftliches Know-how etc.), die eine entscheidende Rolle für die Chancen in außerschulischen Berufsfeldern spielen. Zuletzt waren Ende September 2003 insgesamt 350 Absolvent/inn/en von Lehramtsstudien als arbeitslos registriert (davon: 233 Frauen). Der Bestand arbeitslos gemeldeter Absolvent/inn/en ist damit im Vergleich zu September 2002 leicht angestiegen (343 registrierte Personen).

 

Lehrtätigkeit an Universitäten

Für Absolvent/inn/en aller Studienrichtungen gibt es in (sehr) beschränktem Ausmaß die Möglichkeit, eine Berufslaufbahn als Universitätslehrer/in zu ergreifen. So sind im Schnitt nicht mehr als in etwa vier, fünf Prozent der berufstätigen Akademiker/innen als Universitätslehrer/innen tätig (in manchen, eher kleineren und sehr spezialisierten Studienrichtungen auch bis zu neun, zehn Prozent).


Grundsätzlich muss auch für den Berufsbereich der universitären Lehre und Forschung festgestellt werden, dass die Berufslaufbahnen einer zunehmenden Flexibilisierung unterworfen sind (sein werden). Das bedeutet, dass berufliche Wechsel zwischen einer Tätigkeit an der Universität und einer Tätigkeit außerhalb der Universität (Privatwirtschaft) deutlich zunehmen (werden). Diese Tendenz kann Vorteile (Praxiserfahrungen, Anwendungsnähe von Forschung und Entwicklung, Kontakte und Kooperationen mit Unternehmen), aber auch erhebliche Risiken mit sich bringen: So sind vor allem all jene, die sich mit wissenschaftlichen (Teil-)Disziplinen befassen, deren Erkenntnisse und Resultate seitens der Privatwirtschaft kaum oder gar nicht nachgefragt werden, einem höheren Risiko ausgesetzt in ihrer Disziplin keine friktionsfreie – d.h. keine kontinuierliche und ausbildungsadäquate – wissenschaftliche Universitätslaufbahn einschlagen zu können.


Voraussetzung für eine universitäre Laufbahn ist die Absolvierung eines aufbauenden Doktoratsstudiums, welches in seinem Kern aus der Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, besteht. Die weitere wissenschaftliche Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Tätigkeit als Universitätsassistent/in, wobei man Lehr- und Forschungs- sowie administrative Aufgaben zu erfüllen hat. Im einzelnen werden folgende Personalgruppen für Lehre und Forschung an österreichischen Universitäten im neuen Universitätslehrer-Dienstrecht (2001) bestimmt:

 

  • Personen in der Funktion so genannter Wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen (mit maximal vier Jahren befristet; quasi die Einstiegsstufe, während der z.B. die Dissertation abgeschlossen werden sollte; Mitwirkung bei der Lehre)
  • Personen, die eine nach Art und Umfang genau umschriebene oder auf bestimmte Lehrveranstaltungen bezogene Unterrichtsbefugnis haben (sog. Universitätsassistent/inn/en; deren Dienstverträge sind auf vier bis sechs Jahre befristet)
  • Personen, die der neu geschaffenen Gruppe der so genannten Staff Scientists zugerechnet werden, wobei diese in einem unbefristeten Vertragsbedienstetenverhältnis stehen.
  • Personen mit der Lehrbefugnis für das gesamte Fachgebiet bzw. für ein größeres selbstständiges Teilgebiet eines wissenschaftlichen Faches (so genannte Vertragsprofessor/inn/en im zeitlich befristeten Dienstverhältnis und so genannte Universitätsprofessor/inn/en in einem zeitlich unbefristeten Dienstverhältnis).

Die Lehrbefugnis ist das nach den Bestimmungen des Universitäts-Organisationsgesetzes erworbene Recht, die wissenschaftliche Lehre an der Universität frei auszuüben. Die "große" Lehrbefugnis der Universitätsdozent/inn/en (venia docendi) wird aufgrund eines umfassenden Habilitationsverfahrens von einer Habilitationskommission verliehen. Der Erwerb des Titels eines/einer Universitätsdozenten/Universitätsdozentin begründet für sich keinerlei Anspruch auf ein Dienstverhältnis an einer Universität; die erfolgreiche Habilitation stellt aber nach wie vor einen sehr wichtigen wissenschaftlichen Qualifikationsnachweis dar.
Mit Jahresbeginn 2002 gab es an den Universitäten insgesamt 1.611 Universitäts- und Vertragsprofessorinnen an. Davon waren 109 Frauen, was einen Frauenanteil von 6,8 Prozent ergibt. An den Universitäten der Künste mit insgesamt 446 Universitäts- und Vertragsprofessorinnen ist der Frauenanteil höher (23,3 Prozent).

 

Lehrtätigkeit an Fachhochschul-Studiengängen

Seit Einführung der FH-Studiengänge in Österreich Mitte der 1990er Jahre besteht grundsätzlich die Möglichkeit in diesem Bereich als Lehrkraft tätig zu werden. Voraussetzungen dafür sind, neben einer entsprechenden akademischen Ausbildung (Mag. oder Dr.), der Nachweis einer facheinschlägigen beruflichen Praxis sowie die hauptberufliche Ausübung der Lehrtätigkeit an einem FH-Studiengang. Ab dem vierten Jahr der Lehrtätigkeit kann die Bezeichnung „Fachhochschulprofessor/in“ geführt werden. Während der ersten drei Jahre der Lehrtätigkeit lautet die Berufsbezeichnung „Fachhochschullektor/in“.

 

 

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