Österreichischer Akkreditierungsrat (ÖAR)
Wer in Österreich eine private Universität betreiben möchte, deren Studiengänge zu einem anerkannten akademischen Grad führen, braucht dazu eine staatliche Anerkennung. Diese erfolgt in Form einer Akkreditierung.
Der
Österreichische Akkreditierungsrat (ÖAR) ist eine Behörde, die durch Akkreditierung von privaten Universitäten deren Qualität überprüft und zertifiziert und dadurch die Qualitätsentwicklung dieser Institutionen fördert.
Der Akkreditierungsrat ist ein
Expert/inn/engremium, dem acht Fachleute aus dem europäischen Universitätsbereich angehören. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung bestellt. Vier der acht Mitglieder werden der Bundesregierung von der Rektor/inn/enkonferenz vorgeschlagen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt grundsätzlich fünf Jahre.
Der Akkreditierungsrat hat folgende grundlegende Aufgaben:
- Die Akkreditierung von Privatuniversitäten
- Die Akkreditierung von Studiengängen bereits akkreditierter Privatuniversitäten
- Die Reakkreditierung
- Die Aufsicht über akkreditierte Privatuniversitäten

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung