Zulassung zum Studium (an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen)
September 2009
Um an einer Institution des tertiären Bildungsbereiches (Universität, Privatuniversität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) in Österreich studieren zu können, muss man zum Studium zugelassen werden. Dazu gibt es je nach Institutionenkategorie unterschiedliche Aufnahme- und Zulassungsverfahren.
An Universitäten:
Die Zulassung für ein Studium an Universitäten neu beginnende Personen, so genannte „Erstsemestrige“, wird von der zuständigen Stelle im Auftrag des Rektorats per Bescheid erlassen.
Zum Verfahren der Zulassung ist meist eine Voranmeldung per Internet erforderlich / möglich („Vorerfassung“). Für bestimmte zugangsgeregelte Studien kann es darüber hinaus spezielle Zugangsregelungen in Form von Tests oder mehrstufigen Aufnahmeverfahren geben (für Humanmedizin in Wien und Innsbruck z.B. den so genannten EMS-Test.
Die Zulassung ist an bestimmte Fristen gebunden, sie erfolgt normalerweise innerhalb der so genannten allgemeinen Zulassungsfrist (in der jeweils aktuellsten Fassung auf den Internet-Seiten der Universitäten ersichtlich) bzw. Nachfrist. Der Antrag auf Zulassung sollte in jedem Fall so früh wie möglich und nicht zu knapp vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist gestellt werden, da man unter ungünstigen Umständen Spielraum bei Anmeldungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder zur Vorlage von sonstigen Anträgen bei Behörden (z.B. die Familien- oder Studienbeihilfe betreffend) oder bei anderen Institutionen bzw. Verwaltungsstellen (z.B. Studentenheimen oder Verkehrsbetriebe) verliert und so Fallfristen versäumt.
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Staatsbürgerschaft bzw. Bildungsnachweis (Reifezeugnis) unterschiedlich, sie können auch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt - nach Erteilung eines so genannten Nachbesserungsauftrages- nachgereicht werden (z.B. Maturazeugnis, wenn man dieses noch nicht erhalten hat oder bei einem Nebentermin antritt / antreten muss).
Eine Antragsstellung vom Ausland aus auf Zulassung zum Studium an Universitäten ist möglich, spätestens zur Behebung des Studierendenausweises muss man persönlich an der Universität (z.B. in der Studienabteilung) erscheinen.
Bei gemeinsam eingerichteten Studien mehrerer Universitäten steht es dem/der Studierenden frei, an welcher der Universitäten er / sie die Zulassung beantragt. Die jeweils andere Universität ist zu verständigen.
An Privat-Universitäten:
Allgemein:
Nach einem Erstkontakt zwischen Privatuniversität und Bewerberin bzw. Bewerber werden seitens der Institution die entsprechenden Informationen zum angestrebten Studium und zur Zulassung übermittelt.
Die Anzahl der Studienplätze einer Privatuniversität ist auf die im Akkreditierungsverfahren angegebene Zahl begrenzt, diese liegt meistens zwischen 15 und 40 pro Studium und Studienjahr.
Ansuchen um Zulassung:
Vorerst sind die Aufnahmeunterlagen (Nachweis der allgemeinen Universitätsreife, Motivationsschreiben etc.) der Privatuniversität zu übermitteln, diese werden auf das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen (Vorliegen der Universitätsreife, im Fall einer Zulassung zu einem Master-Studium das Vorliegen eines Abschlusses eines entsprechenden Bachelor-Studiums etc.) geprüft.
Zusätzlich zu dieser formellen Prüfung führen einige Privatuniversitäten ein Eignungsverfahren, meist im Rahmen eines Interviews, schriftlichen Tests oder Gruppenseminaren, durch. Für einige Studien ist auch eine einschlägig Berufspraxis erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe ihrer Eignung und nach Zahl der vorhandenen Studienplätze ausgewählt.
Entspricht der Bewerber/die Bewerberin den Voraussetzungen wird er/sie von der Privatuniversität informiert und schließt mit ihr einen Ausbildungsvertrag ab. Dieser regelt sowohl die Rechte und Pflichten des Studierenden als auch jene der Privatuniversität. Die endgültige Zulassung erfolgt meist erst nach Zahlung der Studiengebühr für das erste Semester.
Das Zulassungsverfahren variiert von Privatuniversität zu Privatuniversität. Es wird daher empfohlen die Homepage der Privatuniversität zu konsultieren oder die Institution direkt zu kontaktieren. Nähere Informationen zu den speziellen Bewerbungserfordernissen und Aufnahmeverfahren sowie zu Fristen und Terminen sind auf den Homepages der jeweiligen Privatuniversitäten abrufbar, siehe dazu
http://www.akkreditierungsrat.at/cont/de/pu_institutionen.aspx
An Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen:
Aufnahmeverfahren:
Fachhochschul-Institutionen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Jeder FH-Studiengang hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Aufnahmetermin zur Verfügung. Die Zahl der Studienplätze für Anfängerinnen und Anfänger wird vom Fachhochschulrat im Akkreditierungsbescheid festgesetzt. Aufgrund dieser Platzbeschränkungen pro Jahr und Studiengang kann es einschlägige Aufnahmeverfahren geben. Ein Aufnahmeverfahren findet allerdings nicht überall zwingend statt: Sofern die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der verfügbaren Anfänger-Studienplätze überschreitet, ist ein Aufnahmeverfahren gemäß den Kriterien der Aufnahmeordnung durchzuführen. Umgekehrt ist kein Aufnahmeverfahren durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber niedriger ist als die Zahl der verfügbaren Anfängerinnen bzw. Anfänger-Studienplätze.
Das Aufnahmeverfahren hat folgende (mögliche) Auswahlkriterien:
- schriftliche Bewerbung (gibt einen Eindruck über Persönlichkeit, Lebensweg und Motivation des/der Bewerber/in)
- schriftlicher Test und Präsentation (Prüfung der analytisch-logischen Denkfähigkeit) und
- ein Aufnahmegespräch
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren sowie über Fristen und Termine sind auf den Homepages der jeweiligen Erhalter bzw. Fachhochschul-Institutionzu erfahren. Eine Liste mit Links im Internet ist zu finden unter:
http://www.fhr.ac.at/
Generelle Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Fachhochschul-Studium sind:
- allgemeine Universitätsreife, d.h.
- österreichisches Reifeprüfungszeugnis
- anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Hochschulreife
- (Studienberechtigungsprüfung)
- ausländisches Zeugnis, das durch Nostrifizierung oder Anerkennung (völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung der Leiterin oder des Leiters des inländischen Fachhochschul-Studienganges im Einzelfall gleichwertig ist), einem der beiden oberen Zeugnisse gleichwertig ist
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. - oder eine einschlägige berufliche Qualifikation
Beruflichen Qualifikationen
Diese sind ebenfalls als Zulassungsvoraussetzungen bzw. als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen möglich; Informationen über die erforderlichen Zusatzprüfungen für die jeweiligen Studiengänge geben die jeweiligen Institutionen.
Die Vorlaufzeit des Aufnahmeverfahrens kann bis zu sechs Monate betragen. Die Aufnahme erfolgt nur zum Wintersemester, ein „schiefsemestriger“ Einstieg (also der Studienbeginn in einem Sommersemester) in ein FH-Studium ist nicht möglich (es sei denn es wird ein Semester angerechnet), nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens wird zwischen dem Erhalter des Studienganges und der / dem Studierenden ein so genannter Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
An Pädagogischen Hochschulen
werden Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere allgemeine Universitätsreife und Eignung zum Studium) erfüllen, auf Grund ihres Antrages durch das Rektorat zum jeweiligen Studium zugelassen. Die Zulassung zum Studium ist rechtlich als Bescheid zu qualifizieren.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung