Wartelisten an Universitäten

Juli 2009

An Universitäten kann es in bestimmten Disziplinen bei übergroßem Zustrom zu bzw. Interesse von Studierenden an bestimmten Lehrveranstaltungen (zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einem/einer bestimmten Lehrenden) zum Entstehen von Wartelisten kommen. Diese werden je nach Verfügbarkeit durch ein spezielles "Überlauf"-System auf Lehrveranstaltungen gleichen Inhaltes bei anderen Lehrenden, also die Ummeldung sich anmeldender Studierender, reduziert bzw. gänzlich abgebaut.

 

Gemäß § 54 Absatz 8 Universitätsgesetz 2002 können in Curricula für zugangsgeregelte Fächer / Lehrveranstaltungen an Universitäten die Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern begrenzt sowie das Verfahren zur Vergabe der Plätze festgelegt werden. Dabei ist seitens der Verantwortlichen an den Universitäten darauf zu achten bzw. sind Vorkehrungen zu treffen, dass den bei einer Anmeldung zu bestimmten Lehrveranstaltungen aus Platzgründen zurückgestellten Studierenden keine Verlängerung der Studienzeit erwächst. Im Bedarfsfall sind jedenfalls Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten.

 

Bei entsprechend vorhandener Mittelausstattung werden zu Semesterbeginn daher ad hoc durch Anordnung der für studienrechtliche Belange zuständigen Organe zusätzliche Lehrveranstaltungen zu den ursprünglich im Vorlesungsverzeichnis angekündigten angeboten.

 

Zu nicht zu beseitigenden Engpässen (in zugangsgeregelten Fächern) finden sich in den entsprechenden Leistungsvereinbarungen der betroffenen Universitäten mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die Periode 2007-2009 beispielsweise Formulierungen wie "Die NAME DER INSTITUTION wird sich bemühen ... dem Ziel des vollständigen Abbaus der Wartelisten sehr nahe zu kommen." 

 

← Zurück zu 2009