Studierendenheime

August 2009

Studierendenheime bieten eine Wohnform unter den Studierenden aller tertiären Bildungseinrichtungen an allen großen, aber auch kleineren Studienstandorten Österreichs an.

 

Das Wohnen in einem Studentenheim erleichtert vor allem die Orientierung am (zunächst noch) fremden Studienort und das Zurechtfinden, man lernt andere Studierende – allenfalls auch Studienanfänger/innen – kennen.

 

Einen kompakten Überblick über Heimträger, Standorte, etc. geben u. a. die Heimbroschüre der Opens external link in new windowÖsterreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oder die Homepage Opens external link in new windowhttp://www.foreigners.info/infos/studentenheime.htm

 

bzw. gute Suchmaschinen unter „Studentenheime in Österreich“.

 

Der Abschluss eines Benützungsvertrages ist Regeln (Hausordnung / Heimordnung) unterworfen, sodass einem allfällige unliebsame Überraschungen des freien Wohnungsmarktes erspart bleiben.

 

Im Opens internal link in current windowStudentenheimgesetz sind unter anderem die Rechtsverhältnisse zwischen Studierenden und Heimträgern geregelt, so etwa die Voraussetzungen für das Zustandekommen und die Kündigung des Benützungsvertrages und Richtlinien für die Vergabe von Heimplätzen. Bei günstigem Studienfortgang besteht ein Anspruch auf Vertragsverlängerung. Das Studentenheimgesetz regelt weiters die Rechte und Pflichten der Heimbewohner/innen, die Rechte der Heimvertretungen, das Zustandekommen von Heimordnung und Heimstatuten.

 

Für Konfliktfälle sind Schlichtungsausschüsse einzuberufen. Diese sind laut Studentenheimgesetz §18 in jedem Studentenheim zur Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Benützungsvertrag einschließlich der Klärung behaupteter Widersprüche der Heimordnung zum Heimstatut (ausgenommen Kündigung und Streitigkeiten über die Räumung des Heimplatzes sowie über die Höhe des Benützungsentgeltes) für eine Funktionsperiode von jeweils einem Jahr, beginnend mit dem jeweiligen Wintersemester, einzurichten.

 

Er besteht aus drei Personen, und zwar aus dem Vertreter des Heimträgers und dem Vorsitzenden der Heimvertretung sowie aus dem / der Vorsitzenden, der/die von den beiden anderen Mitgliedern bestellt wird.

 

Für Plätze in Studierendenheimen im gewählten Gastland und im Rahmen von Auslandsstudien am dortigen Studienort helfen die jeweiligen Betreuungseinrichtungen für internationale Kooperationen vor Ort.

 

 

 

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