Juli 2008
Sind Auflagen für die Wiederholung einer Prüfung an Universitäten zulässig?
Manche Studierende kennen diese Problematik nur von älteren Kolleg/inn/en, manchen ist es aber vielleicht auch selbst schon passiert. Früher war es üblich (und ist es sehr vereinzelt auch heute noch), dass im Rahmen eines Universitätsstudiums bei Prüfungswiederholungen Auflagen erteilt worden sind oder werden, um zu einer Prüfungswiederholung antreten zu können, wenn man bereits einmal bei dieser Prüfung negativ beurteilt worden ist.
Zusätzlich dazu, dass man die Prüfung nicht bestanden hatte und im Studienfortgang gehemmt war, musste man entweder eine gewisse Zeit verpflichtend abwarten (sogenannte Reprobationsfristen), um erneut antreten zu dürfen, oder sogar zusätzliche Lehrveranstaltungen absolvieren, damit man die nicht bestandene/n Prüfung/en wiederholen durfte.
Bereits mit dem Universitätsstudiengesetz (UniStG) 1997 wurde die Möglichkeit von Reprobationsfristen oder anderen Auflagen abgeschafft, da der eigentliche Sinn – Studierende zu einer entsprechenden Vorbereitung zur Wiederholung der Prüfung anzuhalten – verfehlt wurde. Vielmehr wurden Maßnahmen gesetzt, die eine Art Sanktion für schlechte Prüfungsleistungen darstellten. Dadurch kam es zu einer Bevormundung der Studierenden in einem Bereich, den sie eigenständig wahrnehmen sollten.
Auch nach dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 und der Übernahme einschlägiger früherer Bestimmungen ist es nicht zulässig, Studierende zur Absolvierung zusätzlicher Lehrveranstaltungen zu verpflichten, nachdem sie bei einer Prüfung negativ beurteilt wurden und diese wiederholen möchten. Die Studierenden können ebenfalls nicht dazu verpflichtet werden, eine gewisse Zeit abzuwarten, um die Prüfung zu wiederholen, sondern können zum jeweils nächstmöglichen Termin wieder zu der entsprechenden Prüfung antreten.
Die Anzahl der insgesamt möglichen Prüfungsantritte wird mittlerweile an Universitäten in den jeweiligen Satzungen (studienrechtlicher Teil) von diesen selbst geregelt.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung