Februar 2008
Zulassung zum Doktoratsstudium als Fachhochschul-Absolvent/in?
Nach erfolgreichem Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums an einer Fachhochschule gibt es immer häufiger Studierende, die sich für ein weiterführendes Doktoratsstudium an einer Universität interessieren. Wie erreicht man eine Zulassung, mit welcher Zeitspanne zwischen Antrag und Zulassung ist zu rechnen?
Die relevanten Bestimmungen für die Zulassung zum Doktoratsstudium an einer Universität als Fachhochschul-Absolvent/in finden sich in § 64 Abs. 4 des Universitätsgesetzes 2002. Diese Bestimmung regelt, dass der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien jedenfalls durch den Nachweis eines Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienplanes als erbracht gilt.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat der Universität berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von bestimmten Prüfungsleistungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Weiters ergibt sich aus § 5 Abs. 3 des Fachhochschul-Studiengesetzes, dass der erfolgreiche Abschluss eines Fachhochschul - Masterstudienganges oder eines Fachhochschul - Diplomstudienganges zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität berechtigt, welches im Falle einer im Vergleich mit den facheinschlägigen Master- oder Diplomstudien an den Universitäten kürzeren Studiendauer des Fachhochschul-Masterstudienganges oder des Fachhochschul-Diplomstudienganges um die Differenz verlängert wird.
Aufgrund dieser Bestimmung kann der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Verordnungen erlassen, die normieren, welche Fachhochschul-Studiengänge jedenfalls zur Zulassung in welchen Doktoratsstudien berechtigen.
Grundsätzlich gibt es daher für die Zulassung von Fachhhochschul - Absolvent/inn/en zu Doktoratsstudien zwei Möglichkeiten:
Entweder das Fachhochschul-Studium, das betrieben wurde, berechtigt explizit per Verordnung zur Zulassung zu einem Doktoratsstudium. In diesem Fall hat die jeweilige Universität, bei der man ein Doktoratsstudium beginnen möchte, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden.
Sofern eine solche Verordnung nicht vorliegt, hat die Universität selbstständig zu prüfen, ob das absolvierte Fachhochschul-Studium als ein fachlich in Frage kommendes Studium für die Zulassung zum jeweiligen Doktorat gilt und allenfalls die Gleichwertigkeit durch die Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Doktoratsstudiums zu absolvieren sind, herzustellen.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung