Dezember 2008
Kann ich den Studienbeitrag zurückerhalten, wenn ich während des Semesters krank wurde?
Für Studierende, die während eines Semesters erkranken und somit ihrem Studium nicht nachgehen können, gibt es unter gewissen Voraussetzungen gleich mehrere Möglichkeiten ihren Studienbeitrag, nicht jedoch den ÖH-Beitrag (15,86 €) zurückerstattet zu bekommen.
Studierende an Universitäten und Fachhochschulen können ihren Studienbeitrag in der jeweils entrichteten Höhe (363,36 € oder 726,72 €) direkt vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zurückerstattet bekommen, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung mehr als zwei Monate sein Studium nicht betreiben konnte. Dies ist durch ein fachärztliches Gutachten (sowie eventuell durch ein zusätzliches Gutachten einer Universitätsklinik) zu belegen.
Auf die Gewährung dieses Ersatzes besteht kein Rechtsanspruch, ist daher nicht einklagbar, und muss bis spätestens zum Ende des der Krankheit folgenden Semesters beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gestellt werden.
Die entsprechenden Formulare gibt es hier.
PDF (13 KB)
Für alle Studierenden, die Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sind (alle Studierenden an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen), gibt es eine Studierendenversicherung. Diese wird durch den Sonderbeitrag von 0,36 € finanziert, der jedes Semester gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben wird.
Durch diesen Sonderbeitrag wird Studierenden ein Versicherungsschutz für Unfälle gewährt, die im Zusammenhang mit dem Studium geschehen. Eine genaue Auflistung der versicherten Unfälle findet sich im Vertragstext. (Link siehe unten.)
Neben dieser Leistungspflicht wird durch diese Versicherung auch bei einem „versicherten Unfall“ oder einer akuten Erkrankung, wodurch es zu einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Wochen kommt, der Studienbeitrag des jeweils laufenden Semesters zurückerstattet. Kommt es zu einem solchen Krankenhausaufenthalt, der zwischen zwei und drei Wochen dauert, werden 50 % des Studienbeitrags ersetzt.
Den jeweiligen Anspruch kann man durch eine „Schadensmeldung“ beim Versicherer, derzeit der Allianz Elementar Versicherung, geltend machen.
Nähere Informationen dazu gibt es hier.
http://www.oeh.ac.at/studieren/studierendenversicherung/schaden_was_nun/
Die Studierendenversicherung (Bündelversicherungsvertrag) im Wortlaut:
http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/Wiref/StudVers/
OEH_Buendelversicherung_Vertragsbedigungen_071008_oeh.pdf

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung