April 2008

Verpflichtung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Ausland?

Lehrveranstaltungen im Ausland sind für viele Studierende die beste Möglichkeit, andere Hochschulsysteme kennenzulernen,  aus dem allfälligen Alltagstrott der eigenen Institution zu entfliehen und nebenbei auch noch ein anderes Land kennenzulernen. Doch es kann auch Situationen geben, in denen ein Auslandsaufenthalt mit gravierenden Nachteilen verbunden sein kann, beispielsweise wenn man familiär oder gesundheitsbedingt an seinen Studienort gebunden ist.

 

Kann man als Studierende/ von der Hochschulinstitution, an der man studiert, auch  verpflichtet werden, an einem Auslandsprojekt teilzunehmen, vielleicht sogar für mehrere Wochen?

 

Grundsätzlich gilt, dass das Vertrauen der Studierenden in den Studienplan zu schützen ist. Sofern ein Studienplan keine Bestimmungen über verpflichtende Auslandsaufenthalte enthält, ist es dem/der Studierenden daher nicht zumutbar, dass er/sie  zu einem solchen verpflichtet wird, um sein/ihr Studium abschließen zu können.

 

Wenn sich daher weder in der Satzung der jeweiligen Universität noch im jeweiligen Studienplan Bestimmungen über die verpflichtende Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen im Ausland finden, können Studierende nicht gegen ihren Willen zur Teilnahme an solchen verpflichtet werden.
 

 

 

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