Tag der offenen Tür am Nationalfeiertag

Die Studierendenanwaltschaft beim BMWF-Tag der offenen Tür am Nationalfeiertag

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Fälle aus dem Alltag der Studierendenanwaltschaft und daraus abgeleitete Lösungen dazu: das waren Schwerpunkte bei der Beratungstätigkeit der Studierendenanwaltschaft am Tag der offenen Tür am Nationalfeiertag (26. Oktober) im Wissenschaftsministerium am Minoritenplatz in Wien, bereits zum vierten Mal nahm die Studierendenanwaltschaft daran schon teil.
 
Anlässlich des Tages der offenen Tür wurden erstmals neben der jüngsten on-line-Version der Praxisbroschüre "Stichwort? Studium" auch die neuesten Broschüren „Stichwort? Studienbeitrag!“ und „Stichwort? Auslandsstudium!“ zum Einsatz gebracht.

In den online-Versionen aller drei Publikationen ist auch eine Schlagwortsuche möglich.  Die Texte beinhalten neben Erfahrungen aus konkreten Fällen auch Verweise auf weiterführende Homepages zu studienrelevanten Themen.  Die Eintragungen berücksichtigen jeweils alle drei großen Typen von Hochschulinstitutionen: Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. 

 

Aus Anlass des Tages der Offenen Tür wurden auch die Homepage-Rubriken "SAN aktuell" sowie "Thema des Monats" aktualisiert, mit denen zeitnah sowie allgemein verständlich zu generellen Themen aus dem Bereich der Hochschulpolitik sowie über Echtfälle aus dem Alltag der Studierendenanwaltschaft berichtet wird.

 

Die Studierendenanwaltschaft ist ursprünglich 1997 als Auskunftsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium eingerichtet worden. Im Jahr 2001, bei Einführung der Studienbeiträge, wurde sie zur Beschwerdestelle und Missstandskontrolle für Unzulänglichkeiten im Lehr- und Verwaltungsbetrieb des gesamten tertiären Bildungsbereiches (Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogische Akademie,..) ausgeweitet und institutionell neu verankert.
Mit rund 6000 Kontakten pro Studienjahr kann die Studierendenanwaltschaft die im Hochschulalltag am häufigsten auftretenden Probleme zeitgerecht erkennen und bei einschlägigen Gesetzesnovellen entsprechende Kommentare und Empfehlungen abzugeben.
 
Bei Problemen einzelner Studierender oder Gruppen von mehreren / vielen Betroffenen tritt die Studierendenanwaltschaft im Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort vermittelnd auf bzw. weist auf allfällige Mängel im Lehr- und Verwaltungsbetrieb hin.
 
Der weitere Ausbau der Aufgaben der Studierendenanwaltschaft sowie die Stärkung ihrer Position ist vorgesehen. Bundesminister Dr. Johannes Hahn hatte nach seinem Besuch im Mai 2007 beim britischen Hochschulombudsdienst OIAHE (Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.oiahe.org.uk) die wichtige Rolle der Studierendenanwaltschaft in Österreich sowie deren Neuausrichtung betont, wofür das britische Modell als Orientierung dienen soll.