SAN bei der ENIC/NARIC-Fünfländerkonferenz
Studierendenanwaltschaft bei der ENIC / NARIC-Fünfländerkonferenz: Transnationale Anerkennungsfragen im Mittelpunkt
Auf Einladung des österreichischen ENIC/NARIC-Büros nahm die Studierendenanwaltschaft am 6. Mai an der Fünfländer-Tagung der ENIC / NARIC-Büros aus Liechtenstein, aus der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, der Schweiz und Deutschland teil, die dieses Mal auf österreichische Einladung hin in Wien stattgefunden hat.
Der Leiter des für internationales Hochschulrecht zuständigen Abteilungsleiters im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Dr. Heinz Kasparovsky, betonte bei dem Treffen die Besonderheit der Einrichtung der Studierendenanwaltschaft für den tertiären Sektor in Österreich und wies auf die mittlerweile schon langjährigen intensiven gegenseitigen Arbeitsbeziehungen hin. In seiner Präsentation „Theorie und Praxis – Studierende im Spannungsfeld zwischen Anerkennungsregelungen und Hochschulorganen“ stellte der Leiter der Studierendenanwaltschaft, Dr. Josef Leidenfrost, zunächst den Gründungsauftrag und die historische Entwicklung der Studierendenanwaltschaft seit 1997 (ursprüngliches Gründungsdatum) bzw. 2001 (Ausweitung der Aufgaben) dar, weiters den Unterschied zwischen dem vermittelnden, mediativen Vorgehen der Studierendenanwaltschaft im Gegensatz zu den formaljuristischen Verfahren innerhalb vorgegebener Instanzenzüge. Darauf wurden konkrete (anonymisierte) Echtfälle zur Problematik Anerkennungsregelungen präsentiert und detaillierter diskutiert. In intensiven Beratungen wurden Themen wie Gleichwertigkeit, der sogenannte Vorausanerkennungsbescheid und daraus abgeleitete Rechtsansprüche für die transnationale Studierendenmobilität sowie die Vor- und Nachteile von „Bologna“ im Hochschulalltag (z.B. bei der Weiterentwicklung von Curricula, die aus der Sicht der Studierenden als Studienplan-„Zwangsumstellungen“ gesehen werden) behandelt. Darüber hinaus wurden auch andere europäische Modelle von Hochschulombudsstellen sowie das Europäische Netzwerk der Ombudsmänner im Hochschulwesen ENOHE präsentiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den anderen deutschsprachigen ENIC/NARIC-Büros in Bern, Bonn, Vaduz und Bozen waren sich in der Diksussion einig, dass das Konzept des Hochschulombudsmannes, das in den beim Fünfländertreffen vertretenen Ländern noch nicht sehr bekannt ist, im deutschsprachigen Hochschulraum weiter verbreitet werden sollte. In den Nationalen Aktionsplänen im Rahmen des sogenannten stock-taking-Prozesses im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess gibt es in Deutschland mit den Überlegungen der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz und der deutschen Bundesländer zur Einrichtung einer außergerichtlichen Schiedsstelle für die Prüfung von Anerkennungsentscheidungen bereits erste konkrete Ansatzpunkte in diese Richtung. Die Zusammenarbeit der Studierendenanwaltschaft mit dem österreichischen ENIC / NARIC-Büro, die bereits bei einer Arbeitstagung im Jahr 2003 zum Thema „Student-Institutional Relationships in Times of New University Management: Academic Ombudsmen in European Higher Education“ sowie bei der 3. ENOHE-Jahreskonferenz 2005 in Wien mit dem Titel „Change Management and New Governance in European Higher Education: Ombudsmen as a Contribution to Quality Assurance“ aktiv gemeinsame Themen aufgegriffen hatte und sowohl inhaltlich als auch organisatorisch seither weiter intensiviert worden ist, wurde mit diesem Fünfländertreffen weiter verstärkt.


Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung