Studienbeihilfen und Stipendien

Nähere Auskünfte über die Studienförderung sind bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienbeihilfenbehörde erhältlich.

 

Studienbeihilfe

Folgende österreichische Studierende (in bestimmten Ausnahmefällen auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft) können um eine Studienbeihilfe ansuchen:

  • ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten, 
  • ordentliche Studierende an der Akademie der bildenden Künste in Wien oder an einer österreichischen Universität der Künste,
  • Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt, sofern sie die Reifeprüfung abgelegt haben,
  • Studierende von Fachhochschul-Studiengängen,
  • Studierende an Pädagogischen Hochschulen,
  • Studierende an Konservatorien,
  • Studierende an medizinisch-technischen Akademien und Hebammenakademien,
  • zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber für maximal zwei Semester.

Die Voraussetzungen der staatlichen Studienbeihilfe sind soziale Bedürftigkeit und günstiger Studienerfolg. Die Studienbeihilfen liegen gewöhnlich zwischen 60,- EURO und 8.148,- EURO jährlich und werden in zwölf Monatsraten ausbezahlt.


Anträge sind bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienbeihilfenbehörde (zuständigen Stipendienstelle), im Wintersemester bis 15. Dezember und im Sommersemester bis 15. Mai zu stellen.

 

Studienzuschuss

Alle Studienbeihilfenbezieher/innen erhalten den vollen Studienbeitrag in Form eines Zuschusses refundiert. Auch Studierende, bei denen das Einkommen (Eltern, eigenes, Ehegatten) über den Grenzen für die Studienbeihilfe liegt, haben Chancen, einen Studienzuschuss zu erhalten. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienbeihilfenbehörde.

 

Beihilfen für Auslandsstudien

Studienbeihilfenbezieher/innen haben für höchstens zwanzig Monate Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn

  • die ausländische Studienzeit in das österreichische Studium einrechenbar ist und bereits eine Diplomprüfung (Staatsprüfung) oder ein Rigorosum abgelegt wurde
  • oder – falls keine derartige Prüfung vorgesehen – sich in einem höheren als dem zweiten einrechenbaren Semester befinden.

Die Beihilfe beträgt bis zu 582,- EURO monatlich. Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienbeihilfenbehörde (zuständige Stipendienstelle) zu stellen.

 

Leistungsstipendien

Für hervorragende Studienleistungen können Leistungsstipendien zuerkannt werden. Die Voraussetzungen zur Gewährung einer Studienbeihilfe müssen vorliegen, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich.
Die Höhe dieser Stipendien liegt zwischen 727,- EURO und 1.500,- EURO pro Studienjahr. Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten und an den Fachhochschul-Studiengängen entnommen werden.

 

Förderungsstipendien

Ordentlichen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg kann von ihrer Universität (bzw. Fakultät) zur Anfertigung aufwendiger wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (z. B. Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) ein Förderungsstipendium gewährt werden.
Die Höhe dieses Stipendiums liegt zwischen 700,- EURO und 3.600,- EURO für ein Studienjahr. Im Wesentlichen müssen die Voraussetzungen zur Erlangung einer Studienbeihilfe gegeben sein, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich. Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten entnommen werden.

 

Studienunterstützung

Die/der Bundesminister/in für Wissenschaft und Forschung kann zum Ausgleich sozialer Härten oder besonders schwieriger Studienbedingungen oder zur Förderung von Auslandsstudien oder für besondere Studienleistungen Studienunterstützungen zuerkennen. Entsprechend begründete Ansuchen können jederzeit beim Bundesministerium für  Wissenschaft und Forschung (Abt. III/6, Minoritenplatz 5, A-1014 Wien) eingebracht werden.

 

Familienbeihilfe

Über den Weiterbezug der Familienbeihilfe und sonstiger familienbezogener Unterstützungen informiert das Opens external link in new windowBM für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Adressen der Studienbeihilfenbehörde

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0
Fax 01 / 601 73-240
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.stipendium.at/


Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0, Fax 01 / 601 73-240, E-mail: stip.wien(at)stbh.gv.at


Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz
Tel. 0316 / 81 33 88-0, Fax 0316 / 81 33 88-9, E-mail: stip.graz(at)stbh.gv.at


Stipendienstelle Innsbruck, Andreas Hofer Straße 46, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 57 33 70, Fax 0512 / 57 33 70-16, E-mail: stip.ibk(at)stbh.gv.at


Stipendienstelle Salzburg, Paris Lodronstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. 0662 / 84 24 39, Fax 0662 / 84 15 60, E-mail: stip.sbg(at)stbh.gv.at


Stipendienstelle Linz, Europaplatz 5a, 4020 Linz
Tel. 0732 / 66 40 31, Fax 0732 / 66 40 31-11, E-mail: stip.linz(at)stbh.gv.at


Stipendienstelle Klagenfurt, Bahnhofstraße 9, 9020 Klagenfurt
Tel. 0463 / 51 46 97, Fax 0463 / 50 92 00, E-mail: stip.klf(at)stbh.gv.at

 

Kontaktpersonen:

Dr. Alexander Egger, BMWF, Tel.: + 43 1 53120 7006

E-mail: alexander.egger(at)bmwf.gv.at


Dr. Alexander Marinovic, BMWF, Tel.: + 43 1 53120 7000

E-mail:alexander.marinovic(at)bmwf.gv.at


Lotte  Redl, BMWF, Tel.: + 43 1 53120 7013

E-mail: lotte.redl(at)bmwf.gv.at

 

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