Studien

Eine Einführung in die Darstellung der Studien und ihre Einteilung: Kennzahlen, Studienrichtungen und Kombinationsmöglichkeiten bei Lehramtsstudien.

 

Die Darstellung der einzelnen Studiengänge bedarf nur in zwei Punkten einer Erläuterung:

  1. Die unter der Bezeichnung jedes Studienganges angegebene Kennzahl ist ein Verwaltungsmerkmal. Zu den einzelnen Studiengängen werden jene Kennzahlen angeführt, die für Studienanfänger/innen relevant sind. Die höhersemestrigen Studierenden können ihre Kennzahl(en) aus dem Studienbuchblatt ersehen.
    Das UniStG sowie das Universitätsgesetz 2002 sehen nur bei Lehramtsstudien Kombinationen vor. Die Kombinationsmöglichkeiten sind weiter unten dargestellt. Auch für den Abschluss eines kombinierten Studiums wird nur ein akademischer Grad verliehen, und zwar derjenige, welcher der "ersten Studienrichtung" entspricht. Die erste Studienrichtung ist jene, aus deren Prüfungsfächern die Diplomarbeit angefertigt wird. Wird also eine Studienrichtung als zweite gewählt, so entfällt die Diplomarbeit bei "Prüfungen"; außerdem ist der Hinweis "Akademischer Grad" nicht relevant.
  2. Die Studienrichtungen werden zu Gruppen zusammengefasst: Geistes- und kulturwissenschaftliche, Ingenieurwissenschaftliche Studien, Künstlerische Studienrichtungen, Lehramtsstudien, Medizinische und Naturwissenschaftliche Studienrichtungen, Rechtswissenschaftliche Studienrichtungen, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche sowie Theologische Studienrichtungen. Innerhalb jeder Gruppe werden die Diplom-, Bachelor- und Masterstudien und die dazugehörigen aufbauenden Doktoratsstudien in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Bei Lehramts-Diplomstudien kommt in allen Fällen zum Fachstudium die pädagogische Ausbildung für Lehramtskandidat/inn/en und hinzu. Sie umfasst eine allgemeine pädagogische, fachdidaktische und schulpraktische Ausbildung und ist im wesentlichen im Verlauf des zweiten Studienabschnittes zu absolvieren.

Der Übergang zu neuen Studienvorschriften geht grundsätzlich folgendermaßen vor sich:

  • Wenn für eine Studienrichtung ein neuer Studienplan in Kraft tritt, dann ist dieser verbindlich für jede/n Studienanfänger/in.
  • Studierende, die diese Studienrichtung schon vor dem Inkrafttreten des Studienplanes begonnen haben, können normalerweise jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abschließen, also auch weitere, noch fehlende Studienabschnitte. Es gibt allerdings auch Studienplanänderungen, die sofort – ohne Übergangsfrist – wirksam werden.

Die Fundstellenangabe der gültigen Studienpläne finden Sie bei den einzelnen Studienrichtungen und anbietenden Universitäten.


Kombinationen


Lehramts-Diplomstudien


Von folgenden Studien müssen jeweils zwei miteinander zu einem ordentlichen Studium zur wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Berufsvorbildung für das Lehramt an höheren Schulen kombiniert werden:  

Englisch La.

Italienisch La.

Bewegung und Sport La.

Katholische Religion La. ²)

Bildnerische Erziehung La.

Latein La.

Biologie und Umweltkunde La.

Mathematik La

Chemie La.

Musikerziehung La.

Darstellende Geometrie La. ¹)

Psychologie und Philosophie  La.

Deutsche Philologie La.

Physik La.

Evangelische Religion La. ²)

Russisch La.

Französisch La.

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch La.

Geographie und
Wirtschaftskunde La.

Slowenisch La.

Geschichte und Sozialkunde und
Politische Bildung La.

Spanisch La.

Griechisch La.

Textiles Gestalten und
Werken La.

Haushaltsökonomie und Ernährung La.

Tschechisch La.

Informatik und
Informatikmanagement La.

Ungarisch La.

Instrumentalmusikerziehung La. ³)

Werkerziehung La.

 

1 Darstellende Geometrie La. darf nur mit Informatik La. oder Mathematik La. kombiniert werden.

2 Evangelische Religion muss immer als erste Studienrichtung gewählt werden. Die Kombination mit der Katholischen Religion ist unzulässig.
3 Instrumentalmusikerziehung La. darf nur als zweite Studienrichtung zu Musikerziehung La. gewählt werden. 

 

Als erste Studienrichtung ist jene anzusehen, aus deren Prüfungsfächern das Thema der Diplomarbeit entnommen wird.


Durch die Studienvorschriften nach dem Universitäts-Studiengesetz haben sich auch bei den Lehramtsstudien in einigen Bereichen Änderungen ergeben.


Dieses neue Studienrecht beschreibt die Lehramtsstudien als fachliche, fachdidaktische und pädagogische, wissenschaftliche oder wissenschaftlich-künstlerische Berufsvorbildung unter Einschluss einer schulpraktischen Ausbildung in jeweils zwei Unterrichtsfächern für das Lehramt an höheren Schulen.


Die Studiendauer beträgt neun Semester und hat folgenden Semesterstundenrahmen je Fach:

  • in den geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfächern 60–80
  • in den naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächern 80–120
  • in den theologischen Unterrichtsfächern 90–110
  • in den wissenschaftlich-künstlerischen Unterrichtsfächern 80–140.

Darin enthalten ist die pädagogische, fachdidaktische und die Einführung in die schulpraktische Ausbildung im Ausmaß von rund 25 Prozent des Stundenrahmens für das jeweilige Unterrichtsfach. Ein zwölfwöchiges Schulpraktikum ist extra zu absolvieren.


Folgende Unterrichtsfächer werden angeboten:


Geistes- und kulturwissenschaftliche Unterrichtsfächer:
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung, Griechisch, Italienisch, Latein, Psychologie und Philosophie, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch;


Naturwissenschaftliche Unterrichtsfächer:

Biologie und Umweltkunde, Chemie, Darstellende Geometrie, Geographie und Wirtschaftskunde, Haushaltsökonomie und Ernährung, Informatik und Informatikmanagement, Leibeserziehung, Bewegung und Sport, Mathematik, Physik;


Theologische Unterrichtsfächer:
Evangelische Religion, Katholische Religion;


Wissenschaftlich-künstlerische Unterrichtsfächer:
Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung.


Die/Der Studierende muss bei der Zulassung zum Lehramtsstudium (Immatrikulation/Inskription) die von ihm gewählten zwei Unterrichtsfächer bekannt geben (Lehramt Darstellende Geometrie darf nur mit Informatik oder Mathematik kombiniert werden; Instrumentalmusikerziehung darf nur mit Musikerziehung verbunden werden; Evangelische Religion darf nicht mit Katholischer Religion kombiniert werden).


Nicht kombinationspflichtig ist Wirtschaftspädagogik.


Die Pädagogischen und die Religionspädagogischen Akademien sind seit 1. August 1997 als tertiäre Ausbildungsinstitutionen anerkannt und mit Beginn des Wintersemesters 2007 werden die Ausbildungen im pädagogischen Bereich an neu eingerichteten Pädagogischen Hochschulen stattfinden.

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