Fachhochschul-Studiengänge
Mit der Einführung der Fachhochschul-Studiengänge als wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung auf Hochschulniveau im Jahre 1994 wurde eine Lücke in der österreichischen Bildungslandschaft geschlossen. Ziel war es, die Hochschulbildung in Österreich auf eine breitere Basis zu stellen und eine Harmonisierung des österreichischen Bildungssystems mit jenen der EU-Staaten zu erreichen. Seit dem Beginn mit zehn Studiengängen und 690 Studierenden hat sich dieser Sektor hervorragend entwickelt. Grundlage dafür ist der auf einem Beschluss der Bundesregierung basierende Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan, mit dem in seiner jetzigen dritten Fassung der Ausbau auf 33.000 Studienplätze bis zum Jahr 2010 angestrebt wird. Zusätzlich wird der Schwerpunkt auf die qualitative Weiterentwicklung, die Steigerung der Anzahl der Studierenden in technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen sowie auf die Erhöhung des Frauenanteils und die Vermehrung der berufsbegleitenden Studiengänge gelegt.
Im Unterschied zu Universitäten werden diese Studiengänge durchwegs von privaten Erhaltern geführt, die vom Bund und anderen Einrichtungen finanziell gefördert werden. Da die Anzahl der Studienplätze pro Jahr und Studiengang beschränkt ist, muss aus diesem Grund ein Aufnahmeverfahren vorgesehen werden, das aber bei Bachelor- und Diplomstudiengängen nicht unbedingt die Reifeprüfung voraussetzt, sondern auch für Bewerber/innen mit einer einschlägigen beruflichen Qualifikation offen steht.
Während des Studiums sind die Erhalter berechtigt, von den Studierenden Studienbeiträge in gleicher Höhe wie an Universitäten (363,36 EURO) je Semester einzuheben.
Fachhochschul-Studiengänge werden in Form von Bachelorstudiengängen (sechs Semester), Masterstudiengängen (zwei bis vier Semester) sowie Diplomstudiengängen (acht bis zehn Semester) angeboten. Die an die Absolvent/innen zu verleihenden akademischen Grade lauten je nach Studiengang "Bachelor", "Master", "Dipl.-Ing", "Mag.(FH)" sowie "Dipl.-Ing.(FH)".
In weiterer Folge sind Absolvent/innen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu einem facheinschlägigen Doktoratstudium berechtigt.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung