Erasmus Mundus II – Das Programm
Kooperations- und Mobilitätsprogramm im Bereich der Hochschulbildung
Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2008
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Laufzeit: 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013
Budget: ca. 950 Mio. Euro
Allgemeines Ziel:
Förderung der europäischen Hochschulbildung, Beitrag zu breiteren und besseren beruflichen Perspektiven Studierender und Verbesserung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung.
Spezifische Ziele:
- Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots im Bereich der Hochschulbildung mit einem ausgeprägten europäischen Mehrwert, das sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Europäischen Union attraktiv ist, um Exzellenzzentren zu schaffen;
- Beitrag zur gegenseitigen Bereicherung der Gesellschaften und zu diesem Zweck der Ausbau der Qualifikationen von Männern und Frauen, damit sie über insbesondere an den Arbeitsmarkt angepasste Fähigkeiten verfügen, aufgeschlossen sind und internationale Erfahrungen besitzen, indem zum einen die Mobilität der begabtesten Studierenden und Akademiker/innen aus Drittstaaten gefördert wird, damit sie in der Union Qualifikationen erwerben und/oder Erfahrung sammeln und zum anderen die Mobilität der begabtesten europäischen Studierenden und Akademiker/innen in Richtung von Drittstaaten gefördert wird;
- Beitrag zur Entwicklung der Humanressourcen und der Fähigkeit zur internationalen Kooperation von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten durch erhöhte Mobilitätsströme zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten;
- Erleichterung des Zugangs zur europäischen Hochschulbildung und die Verbesserung ihres Profils und ihrer Sichtbarkeit in der Welt sowie die Steigerung ihrer Attraktivität für Staatsangehörige aus Dritt- und europäischen Staaten;
Aktionen:
- Aktion 1: Gemeinsame Erasmus Mundus Programme (Master- und Doktoratsprogramme) von herausragender akademischer Qualität, einschließlich eines Stipendienprogramms.
- Aktion 2: Erasmus Mundus Partnerschaften zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten als Basis für strukturierte Zusammenarbeit, Austausch und Mobilität auf allen Ebenen der Hochschulbildung, einschließlich eines Stipendienprogramms.
- Aktion 3: Förderung der europäischen Hochschulbildung durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der europäischen Staaten als Ziel für ein Hochschulstudium und Zentrum weltweiter Exzellenz.
Förderberechtigte Staaten:
- die EU-27 Mitgliedstaaten;
- die EFTA-EWR-Staaten;
- Kandidatenländer mit einer Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen, die für die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen in den mit ihnen geschlossenen Rahmenabkommen niedergelegt sind;
- Westliche Balkanländer gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen, die für die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen in den mit ihnen geschlossenen Rahmenabkommen niedergelegt sind;
- Schweizerische Eidgenossenschaft, vorausgesetzt, mit diesem Land wird ein bilaterales Übereinkommen für seine Teilnahme geschlossen;
- alle anderen Staaten der Welt (sog. Drittstaaten).
Die Europäische Kommission wird von einem Erasmus Mundus-Ausschuss unterstützt.
Nähere Informationen zum Programm sind erhältlich bei
OeAD – (Österreichischer Austauschdienst) – GmbH
Büro für Akademische Kooperation und Mobilität
ERASMUS MUNDUS National Structure
Mag. Martina Friedrich
Alserstraße 4/1/14/1
A-1090 Wien
Tel.: +43/1/4277-28182
Fax: +43/1/4277-28194
e-mail: martina.friedrich(at)oead.at
http://www.oead.at/_eu/3staaten
sowie auf der website der Europäischen Kommission unter
http://ec.europa.eu/education/programmes/mundus/index_en.html

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