Kirgisistan
Multilateral
Kirgisistan ist nur Mitgliedstaat des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, BGBl. Nr. 143/1961.
Bilateral
Derzeit gibt es keine bilateralen Regelungen.
Kirgisistan ist nur Mitgliedstaat des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, BGBl. Nr. 143/1961.
Derzeit gibt es keine bilateralen Regelungen.