Führung akademischer Grade

Bestimmungen

Erläuterungen wie der akademische Grad ersichtlich gemacht werden kann

Was bedeutet die Führung?

Führung akademischer Grade ist deren Verwendung gegenüber Dritten, d.h. ihre Ersichtlichmachung nach außen. Es geht dabei um eine wichtige Folge der Verleihung eines akademischen Grades, die mit einem hohen Bedarf an Vertrauensschutz gekoppelt ist und daher exakte Regeln für die unterschiedlichen Fälle verlangt. Die Führung des akademischen Grades ist ein Recht, von dem der/die Träger/in des Grades Gebrauch machen kann, aber nicht muss.

 

Inländische akademische Grade ...

... können wie folgt geführt werden: 

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung, das heißt Verwendung in Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten u.a.;
  • im Verkehr mit Behörden, das heißt Verwendung in Eingaben jeder Art, insbesondere Eintragung in die für akademische Grade vorgesehenen Felder von Formularen;
  • als Ersichtlichmachung in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Die Form, in der ein inländischer Opens internal link in current windowakademischer Grad geführt werden darf, ergibt sich aus der auf der Basis des Gesetzes festgelegten Form, wobei alle Alternativen – deutsche bzw. englische Langfassung, eventuelle lateinische Langfassung, Abkürzung – in Frage kommen. Magister-, Diplom- und Doktorgrade sind dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und „PhD“ nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist.

 

Beispiele:
Mag. phil. Dr. phil. Peter Mayer
Diplom-Ingenieurin Petra Berger
Dr. techn. Hans Müller, BA MA
Johanna Schneider, MSc PhD

 

Es haben sich in der Praxis verkürzte Formen eingebürgert, gegen die so lange keine Bedenken bestehen, wie sie weder zu Verwechslungen noch zu falschen Annahmen über die betreffende Person führen können. Jedenfalls sollte sich ihre Verwendung auf den informellen Bereich beschränken; ein Rechtsanspruch auf Ersichtlichmachung in Ausfertigungen oder auf Eintragung in Urkunden in dieser Form besteht nicht.
 

Negativ-Beispiel:
MMag. DDr. Petra Schneider

 

Die Form "Dr.mult." (für mehrere Doktorate) kann mangels gesetzlicher Deckung nicht geführt werden.

 

Wurde einer Person derselbe akademische Grad – das heißt ein Grad mit demselben Wortlaut – mehrfach verliehen, so darf dieser Grad auch mehrfach geführt werden.

 

Beispiele:
Josefa Müller, BA BA
Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Josef Berger

 

Wo dies sprachlich erforderlich ist, gibt es eine weibliche und eine männliche Form. Die weiblichen Formen wurden 1993 eingeführt. Absolventinnen, denen früher ein akademischer Grad – in der männlichen Form – verliehen worden ist, sind berechtigt, den Grad in der weiblichen Form zu führen. Im privaten Bereich kann auch ein geschlechtsspezifischer Zusatz (z.B. „Dr.in“) geführt werden. 

 

Ausländische akademische Grade ...

... können nach denselben Regeln wie inländische akademische Grade (siehe oben) geführt werden.


Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine anerkannte ausländische Universität, Hochschule oder andere postsekundäre Bildungseinrichtung, d.h. eine Institution, die von den zuständigen Stellen desjenigen Staates, zu dessen Bildungssystem sie gehört, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

 

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, ergibt sich aus der ausländischen Verleihungsurkunde, wobei alle offiziell zugelassenen Alternativen – Langfassung, Abkürzung u.a. – in Frage kommen. Die verleihende Institution braucht nicht beigefügt werden. Ob ein akademischer Grad dem Namen voran- oder nachzustellen ist, entscheidet sich nach den Regeln des Staates, in dem die Verleihung erfolgt ist.
  
 
Beispiele:
Petra Mayer, PhD
Lic. Dr. oec. Peter Schneider

 

Nicht gestattet ist die Führung eines entsprechenden bzw. ähnlichen österreichischen akademischen Grades. Wenn die Form des ausländischen akademischen Grades gleich lautend mit der Form eines österreichischen akademischen Grades ist, kann diese Form verwendet werden, ohne die Rechte des österreichischen akademischen Grades zu entfalten.


Mit dem Recht zur Führung sind unmittelbar keine weiteren Rechte, insbesondere keine Berufsrechte, verbunden.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich Opens internal link in current windownostrifiziert wurde, ist anstelle dieses Grades der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.
 

EU-Regelungen?

Die österreichische Regelung ist mit dem Gemeinschaftsrecht, vor allem der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG, konform.

 

Hinweis

Auf andere Titel, die nicht akademische Grade sind (z.B. Berufstitel, Standesbezeichnung Ingenieur, ...), sind die oben beschriebenen Regeln nicht unmittelbar anzuwenden. 

 

Auskunft ...

... über allgemeine Fragen der Anerkennung von Reifezeugnissen erteilt


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