Anerkennung von Reifezeugnissen
Umfassende Information samt Auskunftsadresse. Angeschlossen ist eine Liste jener Staaten, deren Reifezeugnisse durch Abkommen gleich gestellt sind.
Im akademischen Bereich ...
... geht es ausschließlich um die Anerkennung von Reifezeugnissen für die
Zulassung zu einem Studium. "Reifezeugnisse" sind in diesem Fall alle ausländischen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Diplome, die im Ausstellungsstaat grundsätzlich das Recht auf Zulassung zu einem Universitätsstudium vermitteln (so genannte "allgemeine Universitätsreife", d.h. unabhängig von einer bestimmten Studienrichtung). Dies können Maturazeugnisse, Zeugnisse über staatliche Abschlussprüfungen, Zeugnisse über Studienberechtigungsprüfungen ("Studium ohne Matura") oder andere sein. Auch die Reifezeugnisse der Europäischen Schulen und das Internationale Bakkalaureat fallen darunter.
Wer anerkennt ein Reifezeugnis?
Zuständig ist an Universitäten das Rektorat der gewählten österreichischen Universität. Für dieses führt die Studienabteilung das Zulassungsverfahren durch und nimmt in diesem Rahmen auch die Bewertung und Anerkennung ausländischer Reifezeugnisse vor. In Fachhochschul-Studiengängen ist die zuständige Stelle die Studiengangsleitung.
Drei Möglichkeiten der Anerkennung
Je nach Lage des Falles kommen die folgenden drei Möglichkeiten in Betracht, durch die jeweils eine allgemeine Universitätsreife erworben wird. Die besondere Universitätsreife, d.h. der Nachweis der unmittelbaren Zulassung zur gewählten Studienrichtung im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses, wird von der Anerkennung nicht erfasst.
- Nostrifiziertes Reifezeugnis:
Die Nostrifikation (siehe "Andere Formen der Anerkennung") schließt auch eine allgemeine Universitätsreife ein. Eine nochmalige inhaltliche Überprüfung durch die Universität bzw. die Studiengangsleitung findet nicht mehr statt. Jedoch ist für die Frage der besonderen Universitätsreife der Ursprungsstaat des Reifezeugnisses maßgebend. - Gleichwertigkeit durch Abkommen:
Zwischen Österreich und vielen anderen Staaten ist die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse durch multilaterale oder bilaterale Abkommen festgelegt. Reifezeugnisse, die in solchen Staaten ausgestellt sind, vermitteln ohne eine weitere inhaltliche Überprüfung eine allgemeine Universitätsreife. Eine Liste dieser Staaten finden Sie auf der Rückseite dieses Blattes. - Gleichwertigkeit durch Entscheidung der Hochschule:
Wo die Möglichkeiten 1. und 2. nicht zutreffen, kann die Universität bzw. die Studiengangsleitung ein Reifezeugnis zum Zweck der Zulassung zum Studium einem österreichischen Reifezeugnis für gleichwertig erklären. Sie kann allerdings diese Gleichwertigkeit von der vorherigen Ablegung von Ergänzungsprüfungen abhängig machen.
Ersatzbestätigungen ...
... sind Zeugnisse, die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bei nachweislichem Verlust des Reifezeugnisses ausgestellt werden. Sie sind so zu behandeln, als läge das für verlustig erklärte Reifezeugnis vor.
Andere Formen der Anerkennung
In vielen Bereichen der Verwaltung begegnet uns die Frage nach der Anerkennung ausländischer Reifezeugnisse. Zwei wichtige Beispiele: Die volle Gleichstellung eines ausländischen Reifezeugnisses mit einem österreichischen erfolgt in Form der Nostrifikation durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur; mit der Nostrifikation werden alle Rechte erworben, die mit dem entsprechenden österreichischen Reifezeugnis verbunden sind. Die Gleichhaltung zum Zweck der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Ansprechstellen ...
... der einzelnen Universitäten und Fachhochschul-Studiengänge finden Sie unter
http://www.portal.ac.at/.
Auskunft ...
... über allgemeine Fragen der Zulassung erteilt
ENIC NARIC AUSTRIA
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8
A-1014 Wien
Tel.: (0043/1) 53120/5921
Fax: (0043/1) 53120/7890
e-mail: naric(at)bmwf.gv.at
Liste der Staaten, deren Reifezeugnisse durch Abkommen gleichgestellt sind
Albanien *
Aserbaidschan *
Australien *
Belarus *
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark *
Deutschland
Estland *
Finnland
Frankreich *
Georgien *
Griechenland **
Georgien *
Irland
Island *
Israel
Italien *
Kasachstan *
Kroatien
Lettland *
Liechtenstein
Litauen *
Luxemburg
Malta
Mazedonien
Moldau *
Neuseeland
Niederlande
Norwegen *
Polen
Portugal *
Rumänien
Russische Föderation *
San Marino
Schweden *
Schweiz *
Serbien und Montenegro
Slowakei *
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik *
Türkei ***
Ukraine *
Ungarn *
Vereinigtes Königreich *
Zypern *
* ausgenommen Zeugnisse mit wesentlichen Unterschieden zum österreichischen Bildungssystem
** entweder Abschlusszeugnis nach altem Recht in Verbindung mit der Panhellenischen Prüfung oder Reifezeugnis nach neuem Recht
*** Abschlusszeugnis in Verbindung mit der Zulassungsprüfung


