Anerkennung von Prüfungen

Definitionen und Wegweiser zur Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen in Österreich.

Was ist die Anerkennung?

Der Begriff Anerkennung bedeutet die Übernahme folgender Leistungen in ein Studium an einer österreichischen Universität bzw. in einen Fachhochschul-Studiengang:

  • Prüfungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule oder einem Lehrgang universitären Charakters absolviert wurden;
  • die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Das heißt, dass die entsprechenden Prüfungsleistungen, die für das aktuelle Studium vorgeschrieben sind, nicht noch einmal erbracht werden müssen.  Kriterien sind die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den entsprechenden österreichischen Prüfungen, vor allem in Bezug auf die ECTS-Credits.

 

Wo ist die Anerkennung zu beantragen?

Zuständig für die Anerkennung ist an Universitäten das mit Studienangelegenheiten befasste Organ, in Fachhochschul-Studiengängen der/die Leiter/in des Lehrkörpers. Näheres über Person und Sprechstunden an der Universität bzw. bei der Studiengangsleitung erfragt werden, wo der Antrag auch einzubringen ist.

 

Was ist vorzulegen?

Um die Anerkennung beantragen zu können, müssen entsprechende Nachweise darüber vorgelegt werden. Je detaillierter diese Unterlagen sind, desto rascher und einfacher ist das Verfahren. Für im Ausland absolvierte Prüfungen sollten insbesondere die gültigen Curricula und nach Möglichkeit Angaben über die Inhalte des Studiums beigelegt werden. Die Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein.

 

Feststellung im Voraus?

Häufig möchten Studierende, bevor sie einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren, Sicherheit über die Anerkennungsmöglichkeiten haben, die nach ihrer Rückkehr an die österreichische Hochschule bestehen. Daher gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf vorherige Feststellung der Anerkennbarkeit zu stellen. Dazu müssen Unterlagen (Curricula, Beschreibung der Studieninhalte) über den Studienteil, den man im Ausland absolvieren möchte, dem zuständigen Organ vorgelegt werden. Dieses stellt dann durch einen Bescheid im Voraus fest, im welchem Ausmaß die Anerkennung der geplanten ausländischen Prüfungen erfolgen kann. Nach der Rückkehr ist sodann die österreichische Universität an diesen Bescheid gebunden, sofern alle darin festgelegten Bedingungen erfüllt worden sind. In Fachhochschul-Studiengängen kommt eine entsprechende Vereinbarung mit der/dem Leiter/in des Lehrkörpers in Betracht.

 

Bei Austauschprogrammen ...

... wie zum Beispiel Joint-Study-Programmen ist die Möglichkeit der Anerkennung bereits im Voraus festgelegt, da diese einen Bestandteil des Programms bildet. In der Regel werden solche Programme im Mitteilungsblatt der jeweiligen Universität veröffentlicht. In diesem Fall genügt es, die im Programm festgelegten Bedingungen zu erfüllen; dadurch erhält der/die Studierende einen Rechtsanspruch, nach Rückkehr an die österreichische Universität seine/ihre ausländischen Prüfungen anerkannt zu bekommen. Das ist besonders für die Teilnahme an EU-Austauschprogrammen wie SOKRATES, LEONARDO und TEMPUS II oder am Austauschprogramm CEEPUS von großer Bedeutung; zum Teil bestehen eigene Antragsformulare. Zuständig hiefür ist ebenfalls das Organ für Studienangelegenheiten. Es empfiehlt sich, vor Antritt des Auslandsstudiums die zuständigen Stellen (siehe oben) der österreichischen Universitäten zu kontaktieren. Besondere Hilfe kann das Auslandsbüro der eigenen Universität anbieten. Analog ist in Fachhochschul-Studiengängen vorzugehen.

 

Besondere Verfahren ...

... gibt es auf Grund internationaler Abkommen mit Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Spanien und Ungarn. In diesen Fällen findet – manchmal eingeschränkt auf bestimmte Studien, siehe die entsprechenden Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAbkommen – ein erleichtertes Anerkennungsverfahren statt. Nähere Auskünfte erteilen die Universitäten bzw. die Studiengangsleitungen.

 

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union haben sich in diesem Bereich keine Änderungen ergeben, da die Anerkennung von Prüfungen für dein Studium nicht unmittelbar berufsrelevant ist.

 

Ansprechstellen ...

... der einzelnen Universitäten und Fachhochschul-Studiengänge finden Sie unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.portal.ac.at/

 

Auskunft ...

... über allgemeine Fragen der Anerkennung von Reifezeugnissen erteilt


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