Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome

Grundsätzliche Fragen und Antworten zur Vorgehensweise nach Abschluss eines Hochschulstudiums im Ausland.

Sie haben im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen?

Grundvoraussetzung für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses in Österreich ist, dass die Institution, die Ihnen das Diplom verliehen hat, in ihrem Sitzstaat als postsekundäre Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule oder andere gleichrangige Einrichtung) anerkannt ist. Jeder Staat besitzt Rechtsvorschriften, Register oder sonstige offizielle Informationsquellen, aus denen der Status einer bestimmten Institution hervorgeht. Die "Anerkennung" Ihres Diploms kann Verschiedenes bedeuten und hängt von dem Zweck ab, den Sie in Österreich erreichen möchten.

 

Sie möchten einen akademischen Grad führen?

Dazu sind Sie ohne gesonderte Genehmigung berechtigt. Sie dürfen also Ihren ausländischen akademischen Grad in vollem Wortlaut oder in abgekürzter Form auf Briefköpfen, Visitenkarten u.a. Ihrem Namen beifügen. Zu verwenden ist die Form, die sich aus Ihrem Diplom bzw. aus den Vorschriften oder der ständigen Übung im Staat der Verleihung ergibt, nicht aber ein entsprechender österreichischer akademischer Grad. Dies gilt auch für die Frage, ob der akademische Grad dem Namen voran- oder nachzustellen ist.


Akademische Grade, die in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz und an päpstlichen Hochschulen in Rom verliehen wurden, können in abgekürzter Form auch in Urkunden (z.B. Meldezettel, Reisepass, Staats-bürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde) eingetragen werden.


Die Führung eines akademischen Grades hat nichts mit der Berufsausübung zu tun. Diese ist nach den je-weiligen berufsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.


Detailinformationen

Bei Bedarf stellt Ihnen ENIC NARIC AUSTRIA eine Bestätigung über die Führbarkeit aus. Wenn Sie das möchten, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Diploms in der Originalsprache und, falls sich in der Zwischenzeit Ihr Name geändert hat, eine Kopie der entsprechenden Urkunde, jeweils samt deutschen Übersetzung, per E-mail (naric(at)bmwf.gv.at) oder Fax (00431/53120/7890). Diese Bestätigung ist kostenlos.

 

Sie möchten ein weiterführendes Studium beginnen?

Wenn Ihr Diplom fachlich und niveaumäßig den Zulassungsvoraussetzungen für das angestrebte Studium entspricht, kann die Zulassung zu einem weiterführenden Studium, wenn erforderlich mit der Auflage ergänzender Leistungen, erfolgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Studienabteilung der betreffenden Universität bzw. an die Leitung des betreffenden Fachhochschul-Studienganges.

 

Sie möchten eine berufliche Tätigkeit ausüben?

Hier sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

  • Für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft ist die Einstufung Ihres Diploms eine Angelegenheit des Arbeitsvertrages.
  • Wenn Sie eine Tätigkeit im öffentlichen bzw. im gesetzlich reglementierten Bereich (z.B. als Zivilingenieur/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Lehrer/in oder in bestimmten Gewerben) konkret anstreben, Sie Ihr Diplom in einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und dort bereits ein vergleichbares Berufsrecht besitzen, ist Ihr Diplom grundsätzlich auch in Österreich für eine entsprechende Tätigkeit gültig. Bitte wenden Sie sich an die für diesen Beruf zuständige Behörde.
  • Andere Diplome bedürfen für eine Tätigkeit im öffentlichen bzw. im gesetzlich reglementierten Bereich der vorherigen Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNostrifizierung. Bitte wenden Sie sich dafür an eine fachlich zuständige Universität bzw. an den Fachhochschulrat. In allen anderen Fällen ist eine Nostrifizierung weder erforderlich noch möglich.

Bei Bedarf stellt Ihnen ENIC NARIC AUSTRIA eine Empfehlung für die Bewertung Ihres Diploms aus. Wenn Sie das möchten, senden Sie uns bitte je eine Kopie Ihres Diploms in der Originalsprache und, falls sich in der Zwischenzeit Ihr Name geändert hat, eine Kopie der entsprechenden Urkunde, jeweils samt deutschen Übersetzung, per E-mail (naric(at)bmwf.gv.at) oder Fax (00431/53120/7890). Diese Empfehlung ist kostenlos.

 

Auskunft ...

... über allgemeine Fragen der Anerkennung von Reifezeugnissen erteilt


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Tel.: (0043/1) 53120/5921
Fax: (0043/1) 53120/7890
e-mail: naric(at)bmwf.gv.at

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