Hinweise zum Erstellen

Anleitungen zur Erstellung des Diploma Supplement einschließlich der für die Felder 4.4, 4.5 und 8 verbindlichen Texte finden sich bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenstereuropäischen Vorlage des Diploma Supplement.
Weitere Einzelheiten sind dem Opens external link in new windowECTS-Handbuch für Benutzer, herausgegeben von der Europäischen Union, zu entnehmen.

Zu Punkt 4.3 ist zumindest eine Abgangsbescheinigung gemäß § 69 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 PDF (520 KB), BGBl. I Nr. 120/2002, bzw. § 60 Abs. 1 des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterHochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, beizulegen. 

Nach der Einführung und Umsetzung von ECTS ist der deutschen Fassung eine „Abschrift der Studiendaten" und der englischen Fassung ein „Transcript of records" nach dem Muster des ECTS-Handbuches für Benutzer beizufügen. Die Anlage ist im Feld 4.3 zu vermerken.

Die dem Studium zugewiesene Zahl der ECTS-Credits ist anzugeben.

Auf Antrag und nach Maßgabe internationaler Rechtsvorschriften (das ist derzeit der Noten-wechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel, BGBl. III Nr. 45/2001, in der Fassung des Notenwechsels BGBl. III Nr. 58/2003) ist im Feld 4.5 eine Gesamtnote über das Studium auszustellen, die alle nach den Studienvorschriften abgelegten Prüfungen und die Diplomarbeit umfasst.


Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterText zu Punkt 8 
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWeitere Anleitungen zum Ausfüllen
 

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