Hinweise zum Erstellen
Anleitungen zur Erstellung des Diploma Supplement einschließlich der für die Felder 4.4, 4.5 und 8 verbindlichen Texte finden sich bei der
europäischen Vorlage des Diploma Supplement.
Weitere Einzelheiten sind dem
ECTS-Handbuch für Benutzer, herausgegeben von der Europäischen Union, zu entnehmen.
Zu Punkt 4.3 ist zumindest eine Abgangsbescheinigung gemäß § 69 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002
PDF (520 KB), BGBl. I Nr. 120/2002, bzw. § 60 Abs. 1 des
Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, beizulegen.
Nach der Einführung und Umsetzung von ECTS ist der deutschen Fassung eine „Abschrift der Studiendaten" und der englischen Fassung ein „Transcript of records" nach dem Muster des ECTS-Handbuches für Benutzer beizufügen. Die Anlage ist im Feld 4.3 zu vermerken.
Die dem Studium zugewiesene Zahl der ECTS-Credits ist anzugeben.
Auf Antrag und nach Maßgabe internationaler Rechtsvorschriften (das ist derzeit der Noten-wechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel, BGBl. III Nr. 45/2001, in der Fassung des Notenwechsels BGBl. III Nr. 58/2003) ist im Feld 4.5 eine Gesamtnote über das Studium auszustellen, die alle nach den Studienvorschriften abgelegten Prüfungen und die Diplomarbeit umfasst.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung