Hinweise zum Ausfüllen - Fachhochschulen

Bei dem deutschsprachigen Formular Startet den Datei-DownloadPDF (18 KB) für das Diploma Supplement handelt es sich um ein Muster. Inhalt und Reihenfolge der acht Punkte sind von der europäischen Arbeitsgruppe vorgegeben und jedenfalls einzuhalten, um die Vergleichbarkeit im Europäischen Hochschulraum zu gewährleisten. Eine Änderung des Formulars ist lediglich in Hinblick auf sein Erscheinungsbild (Rahmen, Schriftgröße, ...) zulässig.
Das Diploma Supplement ist zusätzlich in englischer Sprache auszustellen, wofür ebenfalls ein Formular Startet den Datei-DownloadPDF (18 KB) zur Verfügung steht.
Eine zusätzliche Ausstellung in einer weiteren Sprache ist nach Maßgabe der Möglichkeiten der Fachhochschule zulässig. Die Angaben zu den einzelnen Feldern sind zu übersetzen, soferne nicht ausdrücklich die Ausführung in der deutschen Sprache angeordnet wird.

 

Erläuterungen zum Ausfüllen des Diploma Supplement (die Zahlen beziehen sich auf die nummerierten Einzelfragen im Diploma Supplement):


ad 1 (Angaben zur Person des/der Qualifikationsinhabers/rin)


1.1 – 1.3 Vollständiger Familien- und Vorname, Tag, Monat und Jahr der Geburt sowie Matrikelnummer.


1.4 Zehnstelliges, numerisches Personenkennzeichen (PersKZ) gemäß Anlage 2, Punkt 2.1 der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBIS-Verordnung des Fachhochschulrates, 5/2004.


ad 2 (Angaben zur Qualifikation)


2.1 Akademischer Grad in allen Originalformen entsprechend dem Akkreditierungsbescheid des Fach-hochschulrates in Verbindung mit dem Beschluss des Fachhochschulrates über Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterakademische Grade aus 2006.


2.2 Name des Fachhochschul-Studienganges entsprechend dem Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates; in der englischen Version englische Übersetzung.


2.3 Name des Erhalters des Fachhochschul-Studienganges, an welchem der akademische Grad erworben wurde, in deutscher Sprache gemäß Firmenbuch bzw. Vereinsregisterauszug (im Falle der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachhochschule" Hinweis darauf unter Angabe des Zeitpunktes).


2.4 Dies deckt sich im Regelfall mit 2.3.


2.5 Sprache/n, in der/denen die Lehrveranstaltungen und Prüfungen stattgefunden haben.


ad 3 (Angaben zum Niveau der Qualifikation)


3.1 Art des Studienabschlusses und dessen Einordnung in das österreichische Bildungswesen (eventuell mit Erklärungen und Verweisen auf die Angaben unter Punkt 8). Derzeit sind folgende Angaben möglich: Fachhochschul-Bachelorstudiengang, Fachhochschul-Masterstudiengang, Fachhochschul-Diplomstudiengang, Lehrgang zur Weiterbildung.


Der UNESCO ISCED Code ist wie folgt zu vermerken:
ISCED 0  Education preceding the first level (pre-primary);
ISCED 1  Education at the first level (primary);
ISCED 2  Education at the lower secondary level;
ISCED 3  Education at the upper secondary level;
ISCED 4  Post secondary, non-tertiary level. Programmes that straddle from an international point of view the borderline between secondary and tertiary education, although the content level is not significantly higher than at the tertiary level (before 1998 included in ISCED 3 or 5);
ISCED 5B Programmes at the tertiary level that focus on practical, technical or occupational skills for direct entry into the labour market;
ISCED 5A  Programmes at the tertiary level equivalent to university programmes (Bachelorgrad, Mastergrad, Diplomgrad, Mastergrad in der Weiterbildung);
ISCED 6  Advanced research programmes at the tertiary level, equivalent to PhD programmes (Doktorgrad).

 

3.2 Studiendauer in Semestern entsprechend dem Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates.

 

3.3 Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in das in diesem Diploma Supplement beschriebene Studium samt Erläuterung, z.B. Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, künstlerische Zulassungsprüfung, Abschluss eines Bachelor-, Master-, Diplomstudiums, Abschluss eines Fachhochschul-Studienganges oder einschlägige berufliche Qualifikation (Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule mit Zusatzprüfungen).

 

ad 4 (Angaben über den Inhalt und die erzielten Ergebnisse)

4.1 Art und Weise, wie das Studium absolviert wurde (Organisationsform): Vollzeit- oder berufsbeglei-tendes Studium (mit oder ohne Fernstudienanteile).


4.2 Besondere Merkmale betreffend die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums, z.B. Einhaltung der Regelstudiendauer, studienbegleitendes Prüfungssystem, Berufspraktikum (Umfang), Inhalt und Form der Abschlussprüfungen. Die im Rahmen des Studiums erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen sind kurz zu nennen. Bezüglich der curricularen Details genügt ein Verweis auf das im Internet verfügbare Curriculum (Angabe Internet-Adresse). Bei Studiengängen, die nach Inkrafttreten der neuen Akkreditierungsrichtlinien genehmigt wurden, kann auch auf die Modulbeschreibungen verwiesen werden.


4.3 Tatsächlich vergebene Noten oder Bewertungen für jeden wesentlichen Teil des Studiums (ein Verweis auf die Zeugnisse genügt in der Regel). Die Angaben sollten möglichst vollständig sein und müssen den an der Universität verzeichneten Studiendaten entsprechen. Alle Prüfungen und bewerteten Komponenten und/oder Studienfächer, die geprüft wurden, sowie die wissenschaftlichen Arbei-ten und/oder Abschlussarbeiten sind zu verzeichnen. Bei den letzteren sollte erklärt werden, ob sie in einem Prüfungsgespräch erörtert wurden. Auch solche Leistungen, die über das geforderte Ausmaß gemäß dem Curriculum hinausgehen (Anführung deutlich abgesetzt). Beilage einer Abgangsbescheinigung gemäß § 69 Abs. 1 des Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterUniversitätsgesetzes 2002.
Nach der Einführung und Umsetzung von ECTS ist der deutschen Fassung eine "Abschrift der Studiendaten" und der englischen Fassung ein "Transcript of records" nach dem Muster des ECTS-Handbuches für Benutzer beizufügen. Die Anlage ist im Feld 4.3 zu vermerken. Die dem Studium zugewiesene Zahl der ECTS credits ist anzugeben.


4.4 Dieser Punkt dient zur Information über die österreichische Beurteilungsskala. Es können auch die Beurteilungen nach der ECTS-Beurteilungsskala angegeben werden. Diese beruht auf einer kombi-nierten Verwendung der ECTS-Note, dem Prozentsatz der Studierenden, die diese Note in der Regel erhalten, und einer Definition der Bewertung (siehe ECTS-Handbuch für Benutzer).


4.5 Gesamtbeurteilung (gegebenenfalls auch pro Studienabschnitt entsprechend dem Curriculum) in deutscher Sprache. Im Fachhochschul-Sektor sind die folgenden Gesamtbeurteilungen vorgesehen, die gleichermaßen für alle Studiengangsarten gelten:

  • Bestanden: für die positiv bestandene Bachelor-, Master- bzw. Diplomprüfung.
  • Mit gutem Erfolg bestanden: Für eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung
  • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Für eine herausragende Prüfungsleistung.


ad 5 (Angaben zur Funktion der Qualifikation)

5.1 Grundsätzliche Zugangsberechtigung zu weiterführenden akademischen oder berufsbezogenen Studien, vor allem zu Studien, die mit bestimmten Qualifikationen oder akademischen Niveaustufen abschließen, z.B. zu einem facheinschlägigen Fachhochschul-Masterstudiengang oder Masterstudium an einer Universität bzw. zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität. Es sollte angegeben werden, ob es sich beim Studienabschluss um einen Endabschluss oder um eine Stufe in einer Hierarchie von Abschlüssen handelt.


5.2 Grundsätzliche Zugangsberechtigung zu akademischen Berufen nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften, vor allem der Berufsfelder entsprechend dem Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates; Diplom im Sinne der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. Startet den Datei-DownloadPDF (1.4 MB)


ad 6 (Sonstige Angaben)

6.1 Informationen, die unter den vorstehenden Punkten nicht aufgeführt wurden, aber für die Bewertung des Studienabschlusses relevant sind, z.B. Absolvierung von Teilen des Studiums in auswärtigen Staaten/Hochschulen/Unternehmen.


6.2 Nützliche Informationen über weitere Einzelheiten des Studienabschlusses, z.B. Website der Fachhochschule, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFachhochschulrat, nationales Informationszentrum (Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterENIC NARIC AUSTRIA), Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterEuropäisches Netz (Europarat/UNESCO) der Nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung.


ad 7 (Beurkundung des Anhanges)

7.1 Das Datum der Ausstellung muss nicht notwendigerweise mit dem Datum des Abschlusses des ordentlichen Studiums bzw. der Verleihung des akademischen Grades übereinstimmen. Dennoch sollte nach Möglichkeit danach getrachtet werden, dass der Verleihungsbescheid und das Diploma Supplement ein identes Datum aufweisen.


7.2 Name und Unterschrift derjenigen Person, die das Diploma Supplement beurkundet.


7.3 Amtliche Funktion der bescheinigenden Person: Leiter/in des Fachhochschul-Studienganges.


7.4 Amtsstempel oder Siegel der Einrichtung, die das Diploma Supplement ausstellt.


ad 8 Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster(Das österreichische Hochschulsystem)

 

 

 

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