FAQ
Häufige Fragen
Wird das Diploma Supplement zentral verwaltet?
Nein. Das Diploma Supplement wird – innerhalb des durch Verordnung festgelegten Rahmens – sowohl hinsichtlich seines Layouts als auch seiner Inhalte von jeder Institution, die Diplome ausstellt, selbst verwaltet und entsprechend ausgestellt. Die Koppelung zwischen den Daten der Studierenden aus der Evidenz der Institution und den Angaben im Diploma Supplement erfolgt ausschließlich im Rahmen des Datenverarbeitungssystems der Institution.
Wer unterschreibt das Diploma Supplement?
- an Universitäten: das für Studienangelegenheiten zuständige Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002;
- in Fachhochschul-Studiengängen: die/der Studiengangsleiter/in.
Studium an zwei Universitäten: Welche Universität stellt das Diploma Supplement aus?
Diejenige Universität, die federführend den akademischen Grad verleiht.
Ist das Layout in tabellarischer Form eine Muss-Bestimmung oder könnte man auch einen fortlaufend gegliederten Text verwenden?
Das Erscheinungsbild des Diploma Supplement ist durch Verordnung vorgegeben. Ob dieses Erscheinungsbild durch eine Tabelle oder durch Fließtext erreicht wird, ist gleichgültig. Das Anhalten an das Muster ist insofern wichtig, als das Diploma Supplement zu Bewertungen und Einstufungen vor allem von solchen Stellen herangezogen wird, die mit dem österreichischen Studiensystem nicht so gut vertraut sind. Diesen Stellen soll es durch die optische Gliederung und einheitliche Nummerierung erleichtert werden, eine Qualifikation richtig einzuschätzen.
Ist auch für Absolvent/inn/en von Weiterbildungslehrgängen ein Diploma Supplement aus-zugeben?
Die entsprechenden
Verordnungen sprechen von der Ausgabe eines Diploma Supplement „im Zusammenhang mit der Verleihung eines akademischen Grades“. Das Diploma Supplement sollte daher bei jeder Verleihung eines akademischen Grades ausgestellt werden. Also wäre auch an Absolvent/inn/en entsprechender Universitätslehrgänge, Lehrgänge zur Weiterbildung und Hochschullehrgänge ein Diploma Supplement auszugeben.
Ist es möglich, eine zweisprachiges Formular auszugeben, oder muss gesondert ein Formular in deutscher und eines in englischer Sprache ausgegeben werden?
Gegen die zweisprachige Ausstellung in einem einzigen Dokument bestehen kein Bedenken, wenn nur alle Erfordernisse, die an das Diploma Supplement zu stellen sind, erfüllt sind.
Haben Sie weitere Fragen?
Lassen Sie uns diese wissen: naric(at)bmwf.gv.at
Fragen von allgemeinem Interesse stellen wir gerne auf diese Seite.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung