Das österreichische Hochschulsystem (Punkt 8)
Stand: 10. Juli 2008
Der postsekundäre Sektor in Österreich
- In Österreich umfasst der postsekundäre Sektor auf Universitätsniveau („Hochschulsektor“)
- die Universitäten, erhalten vom Staat;
- die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich subventionierten oder von öffentlichen Trägern, mit staatlicher Akkreditierung (manchen Trägern wurde die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Fachhochschule“ verliehen);
- die Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung;
- die Pädagogischen Hochschulen, erhalten vom Staat oder von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung;
- die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche.
- Der außeruniversitäre postsekundäre Sektor umfasst
- die Hebammenakademien;
- die Medizinisch-Technischen Akademien;
- die Militärischen Akademien;
- die Diplomatische Akademie;
- bestimmte Psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen;
- die Konservatorien;
- bestimmte Wirtschaftsschulen.
Im Folgenden wird ausschließlich auf den „Hochschulsektor“ eingegangen.
Allgemeine Struktur des Hochschulwesens
Es gibt ein altes und ein neues System der österreichischen ordentlichen Studien: das alte ohne Bezug zum Bologna-Prozess und das neue mit Bezug dazu.
- Das alte System ist das der Diplomstudien, die grundsätzlich auf der Basis einer Reifeprüfung begonnen werden und deren Abschluss zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigt. Ein Diplomgrad wird von den Universitäten nach einem Diplomstudium mit 240 bis 360 ECTS-Credits verliehen. Der volle Wortlaut ist „Magister/Magistra ...“ samt einer fachspezifischen Beifügung, z.B. „Magister philosophiae“. In den ingenieurwissenschaftlichen Studien ist der Wortlaut „Diplom-Ingenieur/in“. Die Studien der Humanmedizin und der Zahnmedizin sind Ausnahmen: Hier wird als erster akademischer Grad „Doctor medicinae universae“ bzw. „Doctor medicinae dentalis" nach einem Diplomstudium mit 360 ECTS-Credits verliehen.
In Fachhochschul-Studiengängen wird, analog zu den Universitätsstudien, ein Fachhochschul-Diplomgrad („Diplom-Ingenieur/in (FH)“ im ingenieurwissenschaftlichen Bereich bzw. „Magister/Magistra (FH)“ in den anderen Bereichen; 240 bis 300 ECTS-Credits) verliehen. - Das neue System folgt der Trennung zwischen einem Undergraduate-Studium und einem Graduate-Studium. Nach Beendigung des Undergraduate-Studiums (Bachelorstudium an Universitäten; Fachhochschul-Bachelorstudiengang; Studiengang an Pädagogischen Hochschulen; 180 ECTS-Credits) wird ein Bachelorgrad (mit dem Wortlaut „Bachelor of/in ...“) verliehen. Nach Beendigung des Graduate-Studiums (Masterstudium an Universitäten mit 120 ECTS-Credits bzw. Fachhochschul-Masterstudiengang mit 60 bis 120 ECTS-Credits) wird ein Mastergrad (mit dem Wortlaut „Master of/in ...“) verliehen. In ingenieurwissenschaftlichen Graduate-Studien kann der Mastergrad auch „Diplom-Ingenieur/in“ lauten.
Die Inhaber/innen dieser Diplomgrade oder Mastergrade (einschließlich Fachhochschul-Diplomgraden oder Fachhochschul-Mastergraden) sind zur Zulassung zum Doktoratsstudium an einer Universität berechtigt. Der Doktorgrad (mit dem Wortlaut „Doktor/in ...“) wird nach einem Studium mit 120 ECTS-Credits, der akademische Grad „Doctor of Philosophy“ („PhD“) nach einem forschungsorientierten Studium mit 180 bis 240 ECTS-Credits verliehen.
Neben den ordentlichen Studien, die oben beschrieben wurden, gibt es auch außerordentliche Studien, die an Universitäten entweder ein Universitätslehrgang oder der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, im Fachhochschulbereich ein Lehrgang zur Weiterbildung und an Pädagogischen Hochschulen ein Hochschullehrgang sein können.
Diplomstudium
Die Zulassung zu einem Diplomstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Fachhochschul-Diplomstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Studien (vor allem Humanmedizin und Zahnmedizin sowie in Fachhochschul-Diplomstudiengängen) finden Auswahlverfahren statt.
Das Studium kann in Studienabschnitte unterteilt sein. Die Dauer jedes Studienabschnitts, die Fächer und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Sie gliedern sich in Pflichtfächer und Wahlfächer. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Fachhochschul-Diplomstudiengänge und einige Diplomstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Die Zulassung zur letzten Diplomprüfung setzt die Approbation der Diplomarbeit voraus.
Bachelorstudium
Die Zulassung zu einem Bachelorstudium erfolgt auf der Grundlage eines österreichischen oder gleichwertigen ausländischen Reifezeugnisses, eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung oder eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung, in künstlerischen Studien auf der Grundlage einer Zulassungsprüfung. Die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang kann auch auf der Grundlage einer einschlägigen beruflichen Qualifikation erfolgen. In einigen Studien (vor allem in Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und in Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen) finden Auswahlverfahren statt.
Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. In der Regel sind zwei Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen. Fachhochschul-Bachelorstudiengänge und einige Bachelorstudien an Universitäten umfassen ein angeleitetes Praktikum. Das Studium kann mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen werden.
Masterstudium
Die Zulassung zu einem Masterstudium erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen österreichischen Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen postsekundären Abschlusses.
Die Fächer/Module und ihre Inhalte sind im Curriculum festgelegt. Ein Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Erstellung der Masterarbeit. Das Studium wird mit einer Masterprüfung abgeschlossen. Die Zulassung zur Masterprüfung setzt die Approbation der Masterarbeit voraus.
An Pädagogischen Hochschulen gibt es kein Masterstudium.
Doktoratsstudium
Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an einer Universität erfolgt auf der Grundlage eines abgeschlossenen österreichischen Diplom- oder Masterstudiums oder eines gleichwertigen postsekundären Abschlusses.
Die Inhalte und Anforderungen sind im Curriculum festgelegt. Das Hauptgewicht liegt auf der Anfertigung einer Dissertation als Ergebnis einer selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsleistung. Das Studium wird mit der Approbation der Dissertation und einem Rigorosum/einer Defensio abgeschlossen.
Im Fachhochschulbereich und an Pädagogischen Hochschulen gibt es kein Doktoratsstudium.
Leistungsbewertung und Notensystem
Entsprechend den in den Curricula geregelten Prüfungsmodalitäten kann die Bewertung der Leistungen in der Form mündlicher oder schriftlicher Prüfungen oder von Projektarbeiten erfolgen. Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich.
Noten für Einzelprüfungen: | positiv: | 1 = sehr gut |
2 = gut | ||
3 = befriedigend | ||
4 = genügend mit Erfolg teilgenommen | ||
negativ: | 5 = nicht genügend ohne Erfolg teilgenommen | |
| ||
Noten für Gesamtprüfungen: | positiv: | mit Auszeichnung bestanden |
bestanden | ||
negativ: | nicht bestanden |


