Allgemeines zum Diploma Supplement
Funktion
Der Anhang zum Diplom will ...
- die Transparenz in der Hochschulbildung fördern;
- helfen, mit dem raschen Wandel bei den Qualifikationen/Bildungssystemen Schritt zu halten;
- die Mobilität fördern, den Zugang zur Bildung und das lebenslange Lernen erleichtern;
- die akademische und berufliche Anerkennung erleichtern und damit für Bürger/innen, Arbeit-geber/innen und Bildungseinrichtungen von Nutzen sein;
- eine sachkundige Beurteilung von Qualifikationen fördern;
- den Erwerb von Qualifikationen für Studierende attraktiver machen.
Der Anhang zum Diplom ist nicht ....
- ein Lebenslauf;
- ein Ersatz für den Original-Befähigungsnachweis oder eine Abschrift;
- eine Gewährleistung der automatischen Anerkennung eines Abschlusses;
Geschichte und Rechtsgrundlagen
Europäische Ebene:
- Das „Diploma Supplement“ wurde, ausgehend von Vorarbeiten der UNESCO und des Europarates, 1996 bis 1998 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe dieser beiden Organisationen und der Europäischen Kommission entwickelt. Die internationale Arbeitsgruppe bestand aus mehr als 70 verschiedenen Einrichtungen (einschließlich Hochschuleinrichtungen, ENIC/NARIC und Sozialpartner); sie entwickelte und erprobte das neue Modell des Anhanges zum Diplom zwischen September 1997 und Juni 1998. Von österreichischer Seite nahm die Technische Universität Graz an der Arbeitsgruppe teil.
Das Projekt gelangte zu einem sehr positiven Ergebnis. - Die Arbeitsgruppe sprach folgende Empfehlungen aus:
- vorteilhaft wäre eine automatische Ausstellung der Anhänge;
- die Anhänge sollten der Grundstruktur entsprechen;
- die Anhänge können für jede Qualifikation und jeden Fachbereich sowie für jede Art von Einrichtung jeder Größenordnung verwendet werden;
- es empfiehlt sich, ECTS-Abschriften in die Anhänge aufzunehmen;
- die Anhänge können in mehr als einer Sprache herausgegeben werden.
- Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe (Dezember 1998) gibt einen Einblick in den Prozess der Entstehung und Erprobung sowie Empfehlungen für die Einführung und Gestaltung des Diploma Supplement.
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe
Erläuterungen zum Diploma Supplement
Internationale Muster für das Diploma Supplement - Mittlerweile wurde das Diploma Supplement in den meisten EU/EWR-Staaten eingeführt und in einigen Staaten bereits flächendeckend angewendet. Auch andere Staaten planen die Einführung oder haben es zum Teil schon getan, z.B. die Russische Föderation.
- Ab 2005 wurde das Diploma Supplement (unter der Bezeichnung „Europass Diplomzusatz“) gemeinsam mit Europass Lebenslauf, Europass Sprachenpass, Europass Mobilitätsnachweis und Europass Zeugniserläuterung zu einem der Transparenzinstrumente des Europass.
Umsetzung in Österreich:
- In dem von Österreich ratifizierten Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen
PDF (102 KB)), BGBl. III Nr. 71/1999, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, die Verwendung des Diploma Supplement zu fördern (Art. IX.3). - Das Universitätsgesetz 2002
PDF (520 KB), BGBl. I Nr. 120/2002 (§ 69 Abs. 2), das
Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993 (§ 4 Abs. 8) und das
Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 (§ 60 Abs. 2) enthalten jeweils eine Ermächtigung an die/den zuständigen Bundesminister/in, durch Verordnung festzulegen, in welcher Form der Anhang zum Diplom auszustellen ist. - Im Oktober 2000 wurde zur Einführung des Anhangs zum Diplom in Österreich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der damaligen Österreichischen Rektorenkonferenz und der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz eingerichtet, welche nach eingehenden Beratungen über die bisher vorliegenden Erfahrungen an den „Testinstitutionen“ (vor allem die Technische Universität Graz und die Fachhochschule Wiener Neustadt) ein Grundschema erarbeite-te, das in Entsprechung des vorgegebenen europäischen Musters gut auf die Gegebenheiten an den österreichischen Universitäten und Fachhochschul-Studiengängen abgestimmt ist. Ohne das Muster inhaltlich umzugestalten, wurden geringfügige Änderungen entsprechend der österreichischen Hochschulterminologie vorgenommen.
- Auf dieser Grundlage wurde der Anhang zum Diplom („Diploma Supplement“) durch die entsprechenden Verordnungen aufgenommen. Er ist verpflichtend auszustellen:
- Universitäten: § 6 und Anlage 2 zur Universitäts-Studienevidenzverordnung 199: 7
PDF (128 KB), BGBl. II Nr. 288/2004. - Fachhochschul-Studiengänge:
Verordnung über die Ausstellung eines Anhanges zum Diplom („Diploma Supplement“) für Absolvent/inn/en von Fachhochschul-Studiengängen, BGBl. II Nr. 326/2004. - Pädagogische Hochschulen: Verordnung über die Gestaltung der Zeugnisse und des Anhanges zum Diplom an Pädagogischen Hochschulen, BGBl. II Nr. 204/2007.
- Universitäten: § 6 und Anlage 2 zur Universitäts-Studienevidenzverordnung 199: 7


Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung