PHÖNIX 2012

Teilnahmevoraussetzungen

Hintergrund

Wissenschaft und Forschung bilden die Basis für innovative Produkte und Dienstleistungen als Quelle künftigen materiellen Wohlstands und geben Antworten auf aktuelle und künftige gesellschaftlich relevante Aufgabenstellungen.

 

Aus der Verwertung von Forschungsergebnissen der Universitäten, Fachhochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen entstehen immer wieder international erfolgreiche Unternehmensausgründungen. Zusätzlich stehen Spin-Off-Gründungen auf Grund ihrer Forschungsorientierung in  einer engen und langfristigen  Verbindung mit ihrer ursprünglichen Inkubatoreinrichtung und tragen durch Austausch und Kooperation zur Stärkung des regionalen Standorts bei.

 

Herr Bundesminister o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle zeichnet daher junge, innovative Verwertungs-Spin-Offs, die ein wichtiges Zeichen für einen erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer dar stellen, mit dem „Phönix 2012 – Gründungen mit Zukunft“ aus.

 

Folgende Kategorien werden vergeben:

  • Phönix für junge Spin-Off Unternehmen
  • Phönix Frauen für innovative Spin-Off Unternehmerinnen
  • Phönix Junior für Newcomer mit besonders aktuellen und innovativen Themen

Teilnahmeberechtige Spin-Offs:
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Verwertungs-Spin-Offs, die aus einer öffentlichen Universität, Fachhochschule, der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Ludwig Boltzmann Gesellschaft oder dem Institute of Science and Technology Austria hervorgegangen sind.

 

Als Verwertungs-Spin-Offs gelten Unternehmensgründungen, für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse bzw. neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung unverzichtbar für die Gründung war, d.h. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (z.B. Patente, Lizenzen) nicht erfolgt.

 

Bei der gegenständlichen Förderung handelt es sich um eine de-minimis Förderung gem. Verordnung (EG)Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen; d.h. die Summe aller „de-minimis“-Förderungen im Zeitraum von 3 Jahren (im laufenden und den zwei vorangegangenen Jahren) darf den Maximalbetrag von 200.000 EUR nicht überschreiten (für Unternehmen des Straßentransportsektors gilt ein Maximalbetrag von 100.000 EUR).

 

Für die Einreichung gelten zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Kriterien:

  • das Verwertungs-Spin-Off darf nicht älter als 6 Jahre sein (gerechnet ab Ein-tragung ins Firmenbuch oder Ausstellung des Gewerbescheins) und 
  • eine/r der Gründer/innen war an der Entwicklung der Forschungsergebnisse, die zur Ausgründung geführt hat, beteiligt und/oder
  • ein Schutzrecht, das aus einem Forschungsergebnis der oben genannten Forschungseinrichtungen hervorgegangen ist, war Gegenstand der Gründung 
  • aktueller Firmenbuchauszug oder aktueller  Auszug aus dem Gewerberegister
  • Firmensitz in Österreich

Höhe der Förderung:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt pro Siegerprojekt eine Förderung von bis zu 10.000 EUR zur Verfügung.

 

Förderbare Kosten:

  • Kooperationskosten des Verwertungs-Spin-Offs mit Universitäten, Fachhoch-schulen oder öffentlichen Forschungseinrichtungen (z.B. Diplomand/innen, Dissertant/innen, Mietkosten, Kosten für die Nutzung von Geräten, ..)
  • Kosten, die für die Unternehmensgründung kausal waren (z.B. Beratungs-kosten, Business-Pläne, Gebühren, Anschaffung von Infrastruktur etc.) und nicht durch eine andere Förderung (Bund/Länder/EU) unterstützt werden.

Ein detaillierter Kostennachweis ist  im Falle der Auszeichnung des Projekts beim BMWF im Rahmen eines Förderansuchens zu erbringen.

 

Verfahren:

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgt durch eine unabhängige internationale Fachjury. Präsentation und Auszeichnung der Siegerprojekte erfolgen im Frühjahr 2012.


Die Förderung der Siegerprojekte wird im Rahmen von Einzelförderverträgen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und den ausgezeichneten Gründer/innen nach Maßgabe


- des Bundesgesetzes über die Forschungsorganisation in Österreich und über Änderungen des Forschungsorganisationsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz – FOG, BGBl. Nr. 341/1981,
- der Richtlinien der Bundesregierung gemäß § 11 Abs. 2 FOG über die Gewährung und Durchführung von Förderungen
- und der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen Verordnung über „Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)", BGBl. II Nr. 51/2004 unter Einbeziehung der Förderungsbedingungen des BMWF


gewährt.

 

Auswahlkriterien: 

  • Nutzen der Innovation und Innovationsgehalt
  • Auswirkungen auf den Markt
  • Nachhaltigkeit, insbesondere volkswirtschaftliche Aspekte
  • Kooperationen, insbesondere Kooperationen mit Universitäten, Fachhochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen
  • Zusätzliche Anforderung für „Phönix Junior für Newcomer/innen mit besonders aktuellen und innovativen Themen“:
    Nutzen der Innovation für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Knappheit von Energie- und Natur-ressourcen sowie alternde und interkulturelle Gesellschaft.

Einreichfrist:
5. Dezember 2011 - 10. Februar 2012
Die Anträge samt Firmenbuchauszügen bzw. den aktuellen Auszügen aus dem Gewerberegister sind einzureichen unter phoenix(at)awsg.at 

 

Antragsformular

 

Presseaussendung vom 4.12.2011

 

Ansprechpersonen:

aws:
Dr. Claudia Leutgeb, Tel: 01/50175-586,

c.leutgeb(at)awsg.at

 

BMWF:
Mag. Daniela Kopriva-Urbas, Tel: 01/53120-7213,
daniela.kopriva-urbas(at)bmwf.gv.at


DI Sascha Saxinger, Tel: 01/53120-6418,
sascha.saxinger(at)bmwf.gv.at

← Zurück zu Startseite