Tierversuchstatistiken

Tierversuchsstatistik 2010

 

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Veröffentlichung


des Bundesministeriums für Gesundheit
(Zl. BMG-20903/0002-III/3/2011);
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(Zl. BMLFUW-LE.1.3.2/0036-II/1/2011);
des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
(Zl. BMWFJ-30.581/0002-I/9/2011);
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
(Zl. BMWF-5.004/0008-II/3b/2011)

 

gemäß § 16 Abs. 2 Tierversuchsgesetz, BGBl. Nr. 501/1989, i.d.F.d. BGBl. I Nr. 162/2005  
 
Gemäß § 16 Abs. 2 Tierversuchsgesetz, BGBl. Nr. 501/1989, i.d.F.d. BGBl. I Nr. 162/2005, haben die jeweils zuständigen Bundesminister die Art und Zahl der verwendeten Versuchstiere aufgegliedert gemäß § 16 Abs. 1 Tierversuchsgesetz d.h. nach 
 
a) Anzahl und Arten der insgesamt verwendeten Versuchstiere sowie nach Herkunft aufgeschlüsselte Anzahl der verwendeten Versuchstiere,  
b) Anzahl und Arten der verwendeten Versuchstiere nach Versuchszweck (Typen von Versuchszwecken) aufgeschlüsselt,  
c) Anzahl und Arten der bei toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Versuchstiere,
d) Anzahl und Arten der bei Versuchen im Zusammenhang mit Krankheiten von Mensch und Tier verwendeten Versuchstiere,  
e) Anzahl und Arten der bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Versuchstiere, gegebenenfalls unter Angabe der hiefür maßgebenden Rechtsvorschriften,  
f) Anzahl und Arten der bei toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Versuchstiere, gegebenenfalls unter Angabe der hiefür maßgebenden Rechtsvorschriften, sowie Versuchsart (Methode) und Produkte oder Stoffe (Typen von Produkten oder Stoffen) 
 
statistisch zu erfassen;
 
diese Statistiken sind jeweils bis zum 30. Juni eines jeden Jahres über das vorangegangene Kalenderjahr im Amtsblatt zur Wiener Zeitung in der Form einer gemeinsamen Statistik zu veröffentlichen.
 
Gemäß § 16 Abs. 2 Tierversuchsgesetz, BGBl. Nr. 501/1989, i.d.F.d. BGBl. I Nr. 162/2005, wird aufgrund der erfolgten Meldungen nachstehende Statistik über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2010 veröffentlicht:  
 
Wien, 20. Juni 2011  
 
Für den Bundesminister für Gesundheit:
Priv.Doz. Dr. RENDI-WAGNER

Für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:
DI FUHRMANN

Für den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend:
Dr. STEINER

Für die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung:
Dr. HASLINGER

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