Ministerium, uniko und ÖH: Neuregelung der Inskription - Ausbau der Studienberatung - FOTO
BM Töchterle, VR Friedrich (uniko) und ÖH-Vors. Wulz präsentieren gem. erarbeitete Einigung - bessere Planbarkeit für Unis - Verbesserungen für (angehende) Studierende
Die Inskription an den Universitäten soll neu geregelt und die Studienberatung für (angehende) Studierende ausgebaut werden - darauf haben sich das Wissenschafts- und Forschungsministerium (BMWF), die Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische Hochschüler/innenschaft (ÖH) geeinigt. Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle, Vizerektorin Dr. Margret Friedrich, Vorsitzende des "Forums Lehre" der uniko und ÖH-Vorsitzende Janine Wulz informierten am 15. November 2011 in einer Pressekonferenz im Wissenschaftsministerium über die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen und geplanten weiteren Schritte zur Neuregelung der Inskription und zum Ausbau der Studienberatung. "Damit bekommen die Universitäten ein Mehr an Planbarkeit und die Studierenden ein Mehr an Informationen", sieht Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle qualitative Verbesserungen für Studierende und die Universitäten.
In dem erarbeiteten Entwurf soll künftig eine gestraffte österreichweite Inskriptionsfrist und damit eine prognosestärkere Regelung die zuletzt durchgeführte Voranmeldung an den Universitäten ersetzen. "Damit bekommen die Universitäten ein taugliches Instrument zur verbesserten Planbarkeit: Sie können ihren Ressourceneinsatz bestmöglich und frühzeitig auf die Nachfrage seitens der Studierenden abstimmen. Davon profitieren auch die Studierenden", so Töchterle. Weiters haben sich Ministerium, uniko und ÖH darauf geeinigt, die Studienberatung erheblich auszubauen. Derzeit wählen rund 50 Prozent der Studienbeginnerinnen und Studienbeginner rund zehn Prozent der Fächer. "Das zeigt, dass die angehenden Studierenden zu wenig über die breite Palette an Studienmöglichkeiten informiert sind", betonte Töchterle. Es ist im Sinne der uniko, der ÖH und des Ministeriums, dass die zunächst geplante Verpflichtung der Studienberatung nicht umgesetzt wird: In der Begutachtung gab es zahlreiche kritische Stimmen seitens der Hochschulpartner, die u.a. den bürokratischen Mehraufwand und die Verpflichtung bemängelten. Es gilt nun, diese Einigung von Ministerium, uniko und ÖH bzgl. eines Ausbaus der Studienberatung und Neuregelung der Inskription mit dem Koalitionspartner abzustimmen, um den notwendigen parlamentarischen Prozess rasch einleiten zu können.
Seitens der Universitätenkonferenz (uniko) betonte die Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Vizerektorin Dr. Margret Friedrich, dass das ursprüngliche Ziel der verpflichtenden Voranmeldung, nämlich eine Planungssicherheit für die Universitäten, nicht erreicht wurde. "Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der größte Teil der Studierenden bis Anfang September zugelassen ist. Damit bleibt noch ein knapper Monat Zeit, das Lehrangebot an unerwartete Studierendenzahlen anzupassen. Eine klare Definition der Ausnahmefälle hält deren Zahl gering und erleichtert den Studienabteilungen die Arbeit", erklärte Friedrich.
"Die Abschaffung der Voranmeldung ist ein Erfolg der ÖH. Für uns war es in den Verhandlungen von großer Bedeutung, alle Eventualitäten und Härtefälle mitzubedenken. Es soll niemand, der gerne ein Studium beginnen oder fortsetzen will, davon abgehalten werden. Der einfachere Umstieg vom Bachelor in den Master ist dazu ein weiterer richtiger Schritt", so Janine Wulz vom Vorsitzteam der Österreichischen HochschülerInnenschaft. "Außerdem freut es uns, dass die Kritik der ÖH an der verpflichtenden Beratung im Ministerium ernst genommen und in Gesprächen eine gemeinsame konstruktive Lösung gefunden wurde. Mit dem Ausbau wird dem langjährigen Engagement der ÖH Rechnung getragen."
Geplanter Ausbau der Studienberatung
Das bestehende Studienberatungsangebot soll künftig erweitert werden. Insgesamt investiert das Wissenschaftsministerium in den Ausbau der Studienberatung rund 1,25 Millionen Euro.
Der geplante Ausbau im Überblick:
1.) Ausbau "Studienchecker"
Das Programm "Studienchecker" soll dazu beitragen, die Jugendlichen der 7./8. Klasse AHS bzw. des IV./V. Jahrgangs BHS zu unterstützen, die Ausbildungs- und Studienwahl besser ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu treffen. Das Bildungsministerium (BMUKK) und Wissenschafts-ministerium (BMWF) setzen sich gemeinsam dafür ein, Schülerinnen und Schüler nachhaltig bei der Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsweges zu unterstützen. Der "Studienchecker" wird gegenwärtig in allen Bundesländern an insgesamt 181 Schulen (AHS und BHS) mit rund einem Drittel aller Schüler/innen durchgeführt. Mit dem Schuljahr 2014/2015 sollen alle Schüler/inne/n der 7./8. Klasse AHS bzw. des IV./V. Jahrgangs BHS am "Studienchecker" partizipieren können. Das Wissenschaftsministerium stellt im Vollausbau rund 750.000 Euro zur Verfügung.
2.) Ausbau "ÖH-Maturant/inn/enberatung"
Mit dem Studienjahr 2010/11 wurde die in Wien, Niederösterreich und Burgenland durchgeführte Maturant/inn/enberatung auch auf die Bundesländer Salzburg und Tirol ausgeweitet. Nunmehr soll diese zusätzlich in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark durchgeführt werden und zusätzlich in den bestehenden Bundesländern ausgeweitet werden. Die Vereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und der ÖH sieht eine Verdoppelung der Beratungsleistung sowie der bisherigen Aufwendungen auf 254.000 Euro vor.
3.) Ausbau "Studieren probieren" mit ÖH
Das Projekt "Studieren probieren" ist ein von der ÖH initiiertes und vom BMWF finanziertes Angebot, das als Ergänzung und Vertiefung der Projekte "Studienchecker" und "ÖH-Maturant/inn/enberatung" zu sehen ist. Durch begleitete Vorlesungsbesuche sollen Maturantinnen und Maturanten einen Einblick in das Studium bekommen und so eine fundiertere Studienwahl treffen können. Das Projekt ist im Vorjahr erfolgreich gestartet und soll in diesem Studienjahr stufenweise auf die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark ausgeweitet werden. In mehreren Gesprächen mit der ÖH wurde im Oktober 2011 das Einvernehmen erzielt. Die Aufwendungen wurden gegenüber dem Vorjahr erhöht (2010/11 max. 26.000 Euro; 2011/12 max. 54.000 Euro).
4.) Ab 1. Dezember: Studienwahl.at neu - Relaunch der Website
Sie gibt Studieninteressierten die Möglichkeit, sich schnell und einfach über das Studienangebot in Österreich zu informieren.
5.) Kooperation Bundesheer
Das Bundesheer plant für die Grundwehrdiener die Möglichkeit der Studienberatung während des Präsenzdiensts. Hier wird das BMWF durch die Expertinnen und Experten der Psychologischen Beratungsstellen für Studierende unterstützend eingreifen und Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums anbieten.
Geplante Neuregelung der Inskription
Die heuer erstmals durchgeführte Voranmeldung hat nicht zum gewünschten Ziel der erhöhten Planbarkeit geführt und soll daher durch eine prognosestärkere Regelung abgelöst werden: Geplant ist, dass die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium künftig österreichweit am 5. September (für das Wintersemester) bzw. 5. Februar (für das Sommersemester) endet.
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für die Erstzulassung zu Bachelor- und Diplomstudien im Überblick wären:
- Erhöhung der Planungssicherheit für Universitäten durch frühzeitigen Abschluss der Zulassung vor dem Beginn des Semesters >> damit verbunden ist ein bestmögliches Studienangebot für Studienanfängerinnen und Studienanfänger.
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium bis 5. September. Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen oder Eignungstests können eigene Fristen festgelegt werden (zB Psychologie, Publizistik, Architektur, Kunststudien, Sport).
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher) nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit einheitlich.
- Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in Einzelfällen abgemildert.
- Nachfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium (wie bisher): 30. November
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November
- Gesetzlich festgelegte Vereinfachung des Bachelor-Master-Umstiegs bei Studienabschlüssen an derselben Universität
- Analoge Regelungen für die Zulassung zum Sommersemester (5. Februar, Nachfrist bis 30. April)



Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung