Gleichbehandlung und Frauenförderung an den Universitäten
Das Universitätsgesetz 2002 beinhaltet ein Rechtsschutzinstrumentarium (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, Schiedskommission) und Frauenförderungsinstrumente zum Abbau strukturell bedingter Ungleichheiten sowie organisationsrechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterführung bewährter Einrichtungen, wie etwa die Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlechterforschung oder die Kinderbüros. Ein wichtiges Frauenförderungsinstrument ist die Verpflichtung der autonomen Universität, einen Frauenförderungsplan zu erlassen.
Die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung ist Aufgabe der Universität.
Die Bestimmungen im Einzelnen:
Im UG ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als leitender Grundsatz (§ 2 Z 9) und sowohl die Gleichstellung von Frauen und Männern als auch die Frauenförderung als Aufgabe (§ 3 Z 9) festgelegt. Ebenso hat die Satzung der jeweiligen Universität (§ 19 Abs. 2 Z 6) die Erlassung eines Frauenförderungsplanes und die Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung vorzusehen (§ 19 Abs. 2 Z 7). § 41 UG regelt das Frauenförderungsgebot, § 42 die Rechte und Pflichten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, § 43 die Schiedskommission und § 44 die Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG).
Seit 1. Oktober 2009 haben jedem universitären Kollegialorgan und Gremium mindestens 40% Frauen anzugehören. Dies ist in den einzelnen Bestimmungen zu den jeweiligen Kollegialorganen und Gremien vorgesehen. Diese geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen und Gremien erfolgt in Anlehnung an §11 Abs. 2 Z 3 B-GlBG, der die verpflichtende Anwendung einer bestimmten Frauenquote vorsieht. Mit 1. Oktober 2009 war dies eine 40% Frauenquote; inzwischen sieht § 11 Abs. 2 Z 3 B-GlBG eine 50% Frauenquote vor.
§ 21 Abs. 13 UG regelt die jährliche Berichtspflicht der Universitätsräte. Dieser jährliche Bericht hat u.a. auch eine Darstellung der geschlechtergerechten Zusammensetzung der universitären Kollegialorgane sowie ggf. eine Begründung der Nichterreichung der 40% Frauenquote zu enthalten.
Umsetzung der geschlechtergerechten Zusammensetzung von Kollegialorganen an allen Universitäten
Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten
Medizinische Universität Innsbruck
Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Universität für Weiterbildung Krems
Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste Wien
Frauenförderungspläne an Universitäten
Medizinische Universität Innsbruck
Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Universität für Weiterbildung Krems
Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste Wien
Koordinationsstellen an Universitäten
Universität Wien
Referat Genderforschung
Referat Frauenförderung und Gleichstellung
Universität Graz
Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung
Universität Innsbruck
Büro für Gleichstellung und Gender Studies
Medizinische Universität Wien
Stabsstelle Gender Mainstreaming
Medizinische Universität Graz
GENDER:UNIT
Medizinische Universität Innsbruck
Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung
Universität Salzburg
gendup. Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung
Technische Universität Wien
Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies
Technische Universität Graz
Büro für Gleichstellung und Frauenförderung
Montanuniversität Leoben
Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung
Universität für Bodenkultur Wien
Koordinationsstelle für Gleichstellung und Gender Studies
Wirtschaftsuniversität Wien
Abteilung für Gender und Diversitätsmanagement
Universität Linz
Stabsabteilung für Frauenförderung Johannes Kepler Universität Linz
Institut für Frauen- und Geschlechterforschung der Johannes-Kepler Universität Linz
Universität Klagenfurt
Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien
Universität für Weiterbildung Krems
Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies
Universität für angewandte Kunst Wien
Koordinationsstelle für Genderfragen
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Referat für Frauen- und Gleichbehandlung
Universität Mozarteum Salzburg
Koordinationsstelle für Gleichstellung und Gender Studies
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Koordinationsstelle für Genderfragen
Akademie der bildenden Künste Wien
Büro für Geschlechtergleichstellung und Geschlechterforschung
Kinderbüros an Universitäten
Kinderbüro der Universität Wien
Kinderbüro der Universität Graz
Kinderbüro der Universität Innsbruck
Kinderbüro der Universität Salzburg
Kinderbüro der Universität für angewandte Kunst Wien
Kinderbüro der Technischen Universität Graz
Kinderbüro der Universität Linz


Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung