Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im BMWF
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen basiert auf dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), setzt sich aus den Gleichbehandlungsbeauftragten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zusammen und hat die Aufgabe sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Ressort betreffenden Fragen im Sinne dieses Bundesgesetzes zu befassen. Weiters hat die Arbeitsgruppe alle zwei Jahre einen Vorschlag für den Frauenförderungsplan mit Zielvorgaben für das Ressort auszuarbeiten und dem Bundesminister vorzulegen.
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung am Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung muss sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Ressort betreffenden Fragen im Sinne dieses Bundesgesetzes befassen.
Eine wesentliche Aufgabe der Mitglieder der Arbeitsgruppe ist es, die Ressortleitung von einem ihnen zur Kenntnis gelangten begründeten Verdacht einer Diskriminierung oder einer Verletzung des Gebotes für Frauenförderung zu unterrichten und einen Vorschlag zur Verwirklichung der Gleichbehandlung zu übermitteln.
Die Arbeitsgruppe stellt Anträge an die Bundesgleichbehandlungskommission auf Erstellung eines Gutachtens.
Sie arbeitet einen Vorschlag für einen Frauenförderungsplan mit Zielvorgaben für das Ressort aus und legt diese dem Bundesminister vor.
Sie informiert die Kolleginnen und Kollegen über ihre Rechte und Möglichkeiten zu deren Geltendmachung sowie die Verfolgung von Pflichtverletzungen nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz. Die Kolleginnen und Kollegen können sich an ihre Gleichbehandlungsbeauftragten mit Anliegen und Fragen wenden.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung kann weiters bei Bedarf dem Bundesminister bis Ende Jänner eines jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Ressort im vorangegangenen Kalenderjahr vorlegen.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den Vertreterinnen und Vertretern des Dienstgebers im Ressort unterstützt und die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte sind laut Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu erteilen.
Liste Gleichbehandlungsbeauftragte nach Vertretungsbereichen:
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen:
Vorsitzende: GEISLER Andrea Mag.iur., OR, 5633
Stellvertretung: WANKA Peter Dipl.-Kfm., AL, 9300.
I. Gleichbehandlungsbeauftragte im Vertretungsbereich:
Sektion I und wissenschaftliche Anstalten
DOPPLER Elisabeth, ADir., 5943
Stellvertretung: BRENEIS Eva, ADir. RgR, 9232
Sektion II
STOKLASKA Anneliese Dr.phil., MinR, 7150
Stellvertretung: KOTZBECK-QUERCH Birgit Mag.iur., OR, 5614
Sektion III
GEISLER Andrea Mag.iur., OR, 5633
Stellvertretung: WANKA Peter Dipl.-Kfm., AL, 9300
II. Kontaktfrauen (Zentralstelle)
BRENEIS Eva, ADir. RgR, 9232

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