Stellungnahme des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zum Tierversuch mit narkotisierten Schweinen in Tirol („Einfluss der Atemhöhle auf Hypoxie und Hyperkapnie im hypothermen Schwein“)
In Österreich sind Tierversuche ausschließlich unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen und strengen Auflagen zulässig. Sie werden ausdrücklich nur dann genehmigt, wenn die angestrebten Versuchsziele nicht durch Ersatzmethoden erreicht werden können. In Österreich wird die Forschung von Ersatzmethoden zum Tierversuch verstärkt gefördert.
Das österreichische Tierversuchsgesetz orientiert sich am "3 R"–Ansatz:
- Reduction = Verringerung der Zahl der Tierversuche;
- Refinement = Verbesserung der wissenschaftlichen Methoden und Verringerung des Leidens der Tiere;
- Replacement = Ersatz von Tierversuchen durch andere wissenschaftliche Methoden.
Nach Erteilung einer Genehmigung für einen Tierversuch wird die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen während des Versuchs von Kontrollorganen strengstens geprüft.
Bei diesem konkreten Forschungsprojekt in Tirol wurden sowohl die formalen als auch wissenschaftlichen Kriterien von mehreren Stellen eingehend geprüft.
Das Forschungsprojekt hatte zum Ziel, die physiologischen Veränderungen bei verschütteten Lawinenopfern zu erforschen. Das Team umfasste Forscher/innen aus Österreich (Medizinische Universität Innsbruck), Deutschland (Charité Berlin), Norwegen (Universität Tromsö) und Südtirol (Eurac, Bozen) mit Kontakten zur USA (Mayo Clinic, Rochester).
Dem Forschungsprojekt wurde vom Klinikvorstand der Medizinischen Universität Innsbruck zugestimmt, auch der Tierschutzbeauftragte an der MedUni Innsbruck hat es geprüft und befürwortet.
In einem weiteren Schritt wurden die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) geprüft. Anträge werden vom BMWF nicht genehmigt, wenn es bereits bekannte Ergebnisse auf diesem Forschungsgebiet gibt. Weiters muss sichergestellt sein, dass die kleinstmögliche Anzahl an Tieren für die Versuche herangezogen wird. Zudem ist sicherzustellen, dass die Tiere nicht über Gebühr belastet werden. Beim konkreten Forschungsprojekt in Tirol erhielten die Tiere noch vor dem Transport ein Beruhigungsmittel und wurden vor Ort auf schonende Weise in den Tiefschlaf versetzt. Während des gesamten Versuchs konnte nach Angaben der Forscher/innen mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Tiere das Bewusstsein wiedererlangt haben.
Neben der Prüfung der formalen Kriterien erfolgte auch eine Prüfung der wissenschaftlichen Kriterien. Diese Prüfung wird von den Experten einer Kommission gemäß § 12 Tierversuchsgesetz ausgeführt. Mitglieder dieser Kommission sind Wissenschafter/innen unterschiedlicher Fachbereiche und werden von einer Geschäftsstelle fachmännisch betreut. Weiters befasst sich eine Kommission mit generellen Fragen zur einheitlichen Durchführung des Tierversuchsgesetzes (Kommission gemäß § 13 Tierversuchsgesetz). Bei der nächsten Sitzung wird sich diese Kommission auch mit diesem Tierversuch auseinandersetzen.
Am 15. Jänner 2010 wurden die Versuche in Tirol abgebrochen. Die Schweine sind nun in der Obhut des Tierschutzvereins Tirol.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung