Frühere Rahmenprogramme

Zusatzfinanzierung des BMWF für Projekte im 6. Rahmenprogramm für FTE

 

Fördermaßnahme mit 31. August 2009 beendet

 

Die Fördermaßnahme "Zusatzfinanzierung des BMWF für Projekte im 6. Rahmenprogramm für FTE" ist mit 31. August 2009 ausgelaufen.
Bereits abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit.

 

Zahlungsmodalitäten und Projektabschluss für bereits genehmigte Zusatzfinanzierungen

Die budgetäre Abwicklung der bis 31. August 2009 (Datum des Poststempels) eingereichten und genehmigten Zusatzfinanzierungen erfolgt durch Abt. II/2 BMWF. Die Förderung wird in variablen Raten ausbezahlt. Die Finanzierung betrifft ausschließlich die von der Europäischen Kommission genehmigte Projektlaufzeit. Es können nur Belege innerhalb dieser Zeitspanne akzeptiert werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Belegaufstellung ohne Einzelbelege auf dem BMWF-Formular EU-Zusatzfinanzierungen – Projektkostenabrechnung. Das BMWF behält sich die Prüfung der Einzelbelege bis zu fünf Jahre im Nachhinein vor.
 

Für den Projektabschluss und die Auszahlung der Restrate sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Projektendbericht; 
  • Kostenaufstellung gemäß Formular EU-Zusatzfinanzierungen – Projektkostenabrechnung DOC (361 KB);
  • Akzeptierte Cost Statements der Europäischen Kommission;
  • Von der Europäischen Kommission verlangte/s Audit Certificate/s;
  • Geleistete Zahlungen der Europäischen Kommission mit Bankbelegen (Kopie);
  • Bei Verlängerung der Projektlaufzeit: Genehmigung der Europäischen Kommission;
  • Bei Finanzierung von Gerätekosten bzw. AfA-Restkosten: Originalbelege und Aufstellung der Brutto- und Nettokosten;
  • Für MWSt-Vergütung: Aufstellung der Brutto- und Nettokosten;
  • Datenblatt Gender Impact Assessment DOC (98 KB).
     

Werden die erforderlichen Belege seitens der Förderungsnehmer/innen nicht vorgelegt und bestehen keine Rechtfertigungsgründe, stellt das BMWF, Abt. II/2 eine Rückforderung an den Förderungsnehmer/die Förderungsnehmerin.
 

Kontakte im BMWF

 

zu budgettechnischen Angelegenheiten für bereits genehmigte Zusatzfinanzierungen:
Fr. Andrea Huna
BMWF
Abt. II/2
Tel. 01/53120-7139
e-mail: andrea.huna(at)bmwf.gv.at

 

zur Projektkostenabrechnung:
Hr. Amtsrat Georg Höbelt
BMWF
Abt. II/2
Tel. 01/53120-7812
e-mail: georg.hoebelt(at)bmwf.gv.at

← Zurück zu Rahmenprogramme