Zusatzfinanzierung des bmwf für Projekte im 7. Rahmenprogramm für FTE

Die Fördermaßnahme "Zusatzfinanzierung des BMWF für Projekte im 7. Rahmenprogramm für FTE" ist mit 31. August 2009 ausgelaufen.
Bereits abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit.

 

Zahlungsmodalitäten und Projektabschluss für bereits genehmigte Zusatzfinanzierungen

Die budgetäre Abwicklung der bis 31. August 2009 (Datum des Poststempels) eingereichten und genehmigten Zusatzfinanzierungen erfolgt durch Abt. II/2 BMWF. Die Förderung wird in variablen Raten ausbezahlt.


Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Kosten, die innerhalb der von der Europäischen Kommission genehmigten Projektlaufzeit anfallen. Es können nur Belege für Ausgaben innerhalb dieser Zeitspanne akzeptiert werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der akzeptierten und genehmigten Kosten durch die Europäische Kommission unter Verwendung des BMWF-Formulars "EU-Zusatzfinanzierungen – Projektkostenübersicht". Organen oder Beauftragten des Bundes und der EU ist die Einsicht und Prüfung der Einzelbelege bzw. Unterlagen bis zu fünf Jahre im Nachhinein zu gestatten.
 

Für den Projektabschluss und die Auszahlung der Restrate sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Projektendbericht;
  • Kostenaufstellung gemäß Formular "EU-Zusatzfinanzierungen – Projektkostenübersicht" Startet den Datei-DownloadRTF (1,4 MB);
  • Akzeptierte Financial Statements je Abrechnungsperiode und Korrekturblätter der Europäischen Kommission;
  • Von der Europäischen Kommission verlangte(s) “Certificate(s) on the Financial Statements”;
  • Geleistete Zahlungen der Europäischen Kommission (Kopie der Bankbelege, SAP);
  • Bei Verlängerung der Projektlaufzeit: Genehmigung der Europäischen Kommission;
  • Bekanntgabe/Nachweis der Höhe jener Mittel, die durch ein anderes Bundesorgan oder einen anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden) für das gegenständliche Projekt bereits erbracht wurden oder noch erbracht werden sollen (z. B. Restrate);
  • Datenblatt Gender Impact Assessment Startet den Datei-DownloadDOC (98 KB.

Sollten die erforderlichen Belege bzw. Nachweise ohne eine Darlegung von Rechtfertigungsgründen nicht zu einem vereinbarten Zeitpunkt zur Vorlage kommen, sind die bereits ausbezahlten Fördermittel nach Aufforderung des BMWF rückzuerstatten.
 

Kontakte im BMWF


zu budgettechnischen Angelegenheiten für bereits genehmigte Zusatzfinanzierungen:
Fr. Andrea Huna
BMWF
Abt. II/2
Tel. 01/53120-7139
e-mail: andrea.huna(at)bmwf.gv.at

 

zur Projektkostenabrechnung:
Hr. Amtsrat Georg Höbelt
BMWF
Abt. II/2
Tel. 01/53120-7812
e-mail: georg.hoebelt(at)bmwf.gv.at 

 

 

 

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