TOP.EU-Programm

Sicherung der EU-Rückflüsse der geistes- und sozialwissenschaftlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) gewährt außeruniversitären, privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtungen der Geistes- und Sozialwissenschaften ab 2011 finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an genehmigten Projekten aus den
EU-Rahmenprogrammen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Mit dem neuen Förderprogramm TOP.EU soll die erfolgreiche EU-Projektbeteiligung von Spitzeninstituten erleichtert und EU-Rückflüsse im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften gesichert werden.

 

 

Nähere Informationen unter http://rp7.ffg.at/top-eu

 

Sonderrichtlinie TOP.EU

 

← Zurück zu 7. Rahmenprogramm