ESF-Studienabschluss-Stipendien
Kofinanzierung durch Europäischen Sozialfonds
Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können für die Abschluss-Phase ein vom Europäischen Sozialfonds kofinanziertes Studienabschluss-Stipendium erhalten.
Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können ein vom |
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Nach den Richtlinien können Sie ein Studienabschluss-Stipendium erhalten, wenn Sie
- Ihr Studium bis auf die wissenschaftliche Arbeit und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens 20 ECTS-Punkten oder zehn Semesterstunden (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen haben; das Thema der wissenschaftlichen Arbeit müssen Sie bereits übernommen haben. Studierende von anderen Bildungseinrichtungen müssen sich in den letzten beiden Semestern befinden.
- In den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate zumindest halbbeschäftigt waren oder ein diesem Beschäftigungsausmaß ent-sprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt haben (Einkommensteuerbescheid). Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt.
- Ihre Berufstätigkeit spätestens bis zur Zuerkennung des Stipendiums aufgeben.
- Bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind.
- Noch kein Studium abgeschlossen haben.
Ansuchen auf das Studienabschluss-Stipendium können Sie bei Ihrer Stipendienstelle einbringen.
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monates, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn Sie Ihr Studium früher abschließen.
Die Höhe beträgt zwischen 600,- EURO und 1.040,- EURO im Monat je nach dem Ausmaß Ihrer vorangegangenen Tätigkeit. Weiters werden die Studienbeiträge refundiert.
Falls Sie den Abschluss Ihres Studiums nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung nachweisen, ist das Studienabschluss-Stipendium zurückzahlen.
Näheres entnehmen Sie den Richtlinien
PDF (41 KB)über die Gewährung von Studienabschluss-Stipendien.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den
Stipendienstellen.
Über andere Formen der Unterstützungsmöglichkeiten von berufstätigen Studierenden erhalten Sie nähere Informationen über das
Arbeitsmarktservice oder Ihre
Arbeiterkammer. Die Arbeiterkammer berät sie auch zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Aufgabe Ihrer Berufstätigkeit.
Nähere Auskünfte über die mit der – wenn auch nur vorübergehenden – Einstellung einer Gewerbeausübung verbundenen Fragen erhalten Sie in der jeweiligen Service- und Beratungsstelle ihrer
Wirtschaftskammer.


Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung