Wer vertritt die studentischen Interessen (direkt an den Institutionen)? Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
Mai 2009
Universitäten:
Von 26. bis 28. Mai 2009 finden die diesjährigen Hochüler/innenschaftswahlen an den 21 öffentlich-rechtlichen Universitäten statt. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich. Jede Studentin und jeder Student (ordentliche/r und außerordentliche/r) ist mit der Zulassung („Inskription“) automatisch Pflichtmitglied der ÖH und dementsprechend bei den ÖH-Wahlen wahlberechtigt, sofern sie oder er die Zulassung bzw. die Fortsetzung des Studiums bis zum Stichtag (heuer: 7. April) gemeldet hat (durch Einzahlung des Studienbeitrages bzw. des ÖH-Beitrages).
Bei den Wahlen 2009 wird erstmals die Möglichkeit geboten, mittels E-Voting am Wahlvorgang teilzunehmen. Dieses E-Voting erfolgt vor den „Papierwahlen“ (also der traditionellen Stimmabgabe in den Wahllokalen an den Universitäten) und ist vergleichbar mit einer Briefwahl. Eine (elektronische) Unterschrift mittels Bürger/innenkarte ist Voraussetzung, um am E-Voting teilnehmen zu können. Nähere Informationen dazu und die Möglichkeit des E-Votings sind zu finden unter: http://www.oeh-wahl.gv.at/
Wer wird gewählt?
Studienvertretung (Personenwahl):
Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende der jeweiligen Fachrichtung. Die gewählten Studienvertreterinnen und Studierendenvertreter entsenden dann Mandatarinnen und Mandatare in die Fakultätsvertretungen.
Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die zum jeweiligen Studium zugelassen sind.
Universitätsvertretung (Listenwahl):
Die Universitätsvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität, den Ministerien u.a.. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden.
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden der jeweiligen Universität.
Die Funktionsperiode sämtlicher neu gewählter Organe beginnt am 1. Juli 2009.
Welche Listen gibt es?
Folgende Listen gibt es, die bei den letzten ÖH-Wahlen 2007 zumindest ein Mandat in der Bundesvertretung erhalten haben, gereiht nach der Anzahl der errungenen Mandate:
- AktionsGemeinschaft (AG)
- Grüne & Alternative StudentInnen (GRAS)
- Fachschaftslisten Österreich (FLÖ)
- Verband Sozialistischer StudentInnen Österreichs (VSStÖ)
- Liberales Studentinnen und Studenten Forum (LSF)
- Kommunistischer StudentInnenverband (KSV)
- Ring Freiheitlicher Studenten (RFS)
Privatuniversitäten:
An den derzeit zwölf Privatuniversitäten in Österreich gibt es keine Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH. An diesen Institutionen gibt es teilweise universitätsintern gewählte Studierendenvertretungen, die daher nicht im Rahmen der ÖH-Wahlen bestimmt werden, sondern in einem eigenen Verfahren (Nähere Auskünfte dazu gibt der Akkreditierungsrat www.akkreditierungsrat.at
Fachhochschulen:
An den österreichischen Fachhochschulen werden Jahrgangsvertretungen und Studiengangsvertretungen direkt im Rahmen einer Personenwahl gewählt. Die dort gewählten Mandatarinnen und Mandatare wiederum setzen sich zusammen zur Fachhochschul-Studienvertretung. Die Wahlen der Studiengangsvertretungen und der oder des Vorsitzenden der Fachhochschul-Studienvertretungen erfolgen in den letzten beiden Monaten des jeweiligen Studienjahres, die Jahrgangssprecher/innen werden zu Beginn des Studienjahres gewählt.
Pädagogische Hochschulen (öffentlich-rechtliche und private):
An den österreichischen Pädagogischen Hochschulen (öffentlich-rechtliche und private) werden ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Studienjahres die Studiengangsvertretungen gewählt, welche die Interessen der PH-Studierenden gegenüber den jeweiligen Institutionen vertritt. Die gewählten Mandatarinnen und Mandatare setzen sich auch hier zusammen und bilden gemeinsam die Pädagogische Hochschulvertretung.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung