Was ist ein Doktoratsstudium?

März 2009

Das Doktoratsstudium ist seit der Änderung des Universitätsgesetz 2002 im Juni 2006 (BGBl. I Nr.74/2006) ein mindestens drei Jahre umfassendes Studium an einer Universität, ohne Angabe von ECTS-Anrechnungspunkten, welches im Anschluss an ein Diplom-, Master- oder Magisterstudium betrieben werden kann und mit der Verleihung des Doktor- oder PhD-Titels abgeschlossen wird.

Doktoratsstudien mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten sind bis längstens 30. September 2017 abzuschließen. Ab dem Studienjahr 2009/10 darf eine Zulassung zu einem Doktoratsstudium, dessen Mindeststudiendauer weniger als drei Jahre beträgt, nicht mehr erfolgen. Eine verbindliche Betreuungszusage eines/r Betreuers/in ist keine Bedingung zur Zulassung zu einem Doktoratsstudium.

Im Rahmen des Doktoratsstudiums muss eine Dissertation (wörtlich „Erörterung“, im Rahmen des Promotionsverfahrens) verfasst werden. Das ist eine an Universitäten im Rahmen von Doktoratsstudien zu verfassende schriftliche wissenschaftliche Arbeit („Doktorarbeit“, Lehnwort aus dem Lateinischen von dissertatio, Erörterung, Abhandlung), die dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Es gibt keine generellen Regelungen über den Umfang einer Dissertation.

Für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Betreuerin / einen Betreuer und ein Thema selbst vorzuschlagen. Nähere Bestimmungen über die Betreuung und die Beurteilung sind in der Satzung der jeweiligen Universität, nähere Bestimmungen über das Thema im jeweiligen Curriculum festgelegt.

Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.

Ein Wechsel des Betreuers / der Betreuerin und des Themas vor einer abschließenden Beurteilung ist möglich, wenn dies in der Satzung so festgelegt ist.

Von der fertig gestellten und positiv beurteilten Arbeit sind vom Verfasser / von der Verfasserin Exemplare der Bibliothek jener Universität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, sowie der österreichischen Nationalbibliothek in Wien zur Verfügung zu stellen.

Die Universität kann in ihrer Satzung festlegen, dass von einer Dissertation auch eine elektronische Fassung abgegeben werden muss.

Unter der Homepage-Adresse http://www.obvsg.at/services/dissertationsdatenbank der Österreichischen Bibliothekenverbund und Service GmbH kann man in der Österreichischen Dissertationsdatenbank nach Autorinnen und Autoren suchen.

Die Veröffentlichungen ab 1976 sind in einer Datenbank erfasst. Die Beiträge seit 1998 und oft auch dazugehörende Abstracts sind nach Publikationsjahr und Themengebiet des Autors sortiert.