Oktober 2008
Ist es möglich auch ohne Matura zu studieren?
Um an einer Universität studieren zu dürfen, muss man die sogenannte allgemeine Universitätsreife vorweisen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn man entweder ein Reifezeugnis (also die Matura) hat, oder die Berufsreifeprüfung bestanden hat. Es gibt aber auch die Möglichkeit ohne eine dieser Voraussetzungen zu erfüllen, nämlich durch die Studienberechtigungsprüfung.
Eine solche Prüfung ist je nach angestrebtem Studienfach unterschiedlich und umfasst somit unterschiedliche Prüfungsbereiche. Dadurch wird man auch nur für das Studium, für das die Berechtigungsprüfung ausgelegt ist, zugelassen.
Um sich zur Studienberechtigungsprüfung zulassen zu können, muss man in der Regel das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung nachweisen.
Weiters muss man die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder aus sonstigen Gründen österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man wenigstens fünf zusammenhängende Jahre vor der Antragstellung den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hatte.
Bereits ab dem vollendeten 20. Lebensjahr kann man zugelassen werden, wenn man eine Lehrabschlussprüfung vorweisen kann, oder eine österreichische berufsbildende höhere Schule (oder eine andere gleichwertige Einrichtung) besucht hat und dort einen mindestens vierjährigen Bildungsgang absolviert hat.
Es ist auch möglich, mehrere Studienberechtigungsprüfungen für mehrere Studienrichtungen zu absolvieren. In den meisten Staaten Europas wird die Studienberechtigungsprüfung als facheinschlägige Zulassungsvoraussetzung zum Studium an tertiären Bildungseinrichtungen anerkannt.
Die Rechtslage an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ist vergleichbar zu der an Universitäten.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung