Jänner 2008
Wiederholung von Prüfungen, die nicht jedes Semester angeboten werden?
Gerade bei kleineren Studienrichtungen an Universitäten kann es vorkommen, dass bestimmte Lehrveranstaltungen zu besuchen sind, die nicht jedes Semester (sondern im Jahreszyklus, also entweder nur jedes Winter- oder nur jeder Sommer-Semester) angeboten werden, bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Semester-Ende der Lehrveranstaltung erfolgt.
Des Öfteren kommt daher die Frage, was mit Studierenden passiert, die bei diesem Prüfungsakt negativ beurteilt worden sind. Nachdem die Lehrveranstaltung im darauffolgenden Semester nicht angeboten wird, wie ist es dann möglich zu einer Wiederholungsprüfung anzutreten?
Sofern in der Satzung der jeweiligen Universität oder im Curriculum / Studienplan des jeweiligen Studiums Fristen enthalten sind, innerhalb welcher solche Prüfungen zu wiederholen sind oder binnen derer der abschließende Prüfungsakt zu bestehen ist, erfordert dies ein Anbieten der Prüfung auch in den Semestern, in denen die Lehrveranstaltung nicht angeboten wird.
Auch wenn die Lehrveranstaltung nur einmal im Studienjahr durchgeführt wird, müssen Prüfungstermine in beiden Semestern des Studienjahres angeboten werden, andernfalls könnte dies einen Verstoß gegen die Satzung oder die Studienpläne der jeweiligen Universität darstellen.
Sofern Fristen für die Wiederholung oder die Absolvierung von Prüfungen vorgesehen sind, ist davon auszugehen, dass die Wiederholung der jeweiligen Prüfung in jedem Semester zu ermöglichen ist.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung