Wissenschaftsrat - Mitglieder und Aufgaben

Der Wissenschaftsrat ist ein Beratungsorgan der Bundesministerin/des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten. Seine Rechtsgrundlage findet sich in § 119 Universitätsgesetz 2002. Er arbeitet Empfehlungen für die Grundlinien der österreichischen Wissenschafts- und Universitätspolitik sowie zur Unterstützung der gesellschaftlichen Entwicklung aus. Die Vorschläge des Wissenschaftsrates beziehen europäische und internationale Erfahrungen ein. Der Wissenschaftsrat ist berechtigt, ausländische Expert/inn/en zu Beratungen einzuladen.

 

Der Wissenschaftsrat besteht aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft und der Kunst. Die Bestellung erfolgt durch die Bundesregierung, die Funktionsdauer beträgt drei oder sechs Jahre.


Vorsitz:
Prof. Dr. Jürgen MITTELSTRASS
 
Stellvertretender Vorsitz:
Univ.-Prof. Dr. Walter BERKA
Univ.Prof. DI Dr. Herbert MANG, Ph.D.
 
Weitere Mitglieder:
Prof. Dr. Guido ADLER
Univ. Prof. Dr. Rainer BLATT
Dkfm. Lorenz FRITZ
Univ. Prof. Mag. Dr. Manfred PRISCHING
Professor Dame Janet RITTERMAN, DBE, PhD
Univ. Prof. Dr. dipl. Ing ETH Andrea SCHENKER-WICKI
Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger WEHNER
Prof. Dr. Margret WINTERMANTEL 

 

Wissenschaftsrat
1090 Wien, Liechtensteinstraße 22a
www.wissenschaftsrat.ac.at

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