Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade
Wegweiser zu den Anofrderungen der Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen in Österreich.
Was ist die Nostrifizierung?
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ bzw. eines Fachhochschul-Studienganges durch das Fachhochschulkollegium.
Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Wer z.B. den Beruf einer/s Ärztin/Arztes ausüben will, muss unter anderem nachweisen, dass sie/er das österreichische Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hat, dass sie/er aufgrund des EU-Rechtes unmittelbar zur Berufsausübung berechtigt ist oder – wenn all das nicht zutrifft – dass ihr/sein abgeschlossenes ausländisches Medizinstudium in Österreich nostrifiziert worden ist.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zum Doktoratsstudium.
Wer kann die Nostrifizierung beantragen?
Die/der Antragsteller/in muss nachweisen, dass die Nostrifizierung für seine angestrebte Tätigkeit in Österreich eine zwingende (siehe: "Was ist vorzulegen?") Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen obliegt die Bewertung des ausländischen Studiums ohnehin der/dem Arbeit- oder Dienstgeber/in.
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist, bzw. beim Fachhochschulkollegium beantragt werden. In vielen Fällen kommen daher mehrere Universitäten in Betracht. An welcher Universität die/der Antragsteller/in in einem solchen Fall das Verfahren beantragt, bleibt ihrer/seiner Wahl überlassen. Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur an einer Hochschule eingebracht werden.
Was ist vorzulegen?
- Reisepass;
- Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung;
- möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen, ...;
- Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades;
- Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der/des Bewerberin/Bewerbers.
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische Dokumente müssen, sofern dies nach internationalen Vereinbarungen erforderlich ist, ordnungsgemäß beglaubigt sein. Es ist empfehlenswert, sich vor Einbringung des Antrages mit der zuständigen Stelle (siehe oben) in Verbindung zu setzen, um die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen abzuklären.
Was kostet die Nostrifizierung?
Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit 150,- Euro und ist im Voraus zu entrichten. Dazu kommen Gebühren und Verwaltungsabgaben.
Wie verläuft das Verfahren?
Kriterien der Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r Studierende/r absolviert werden. Sämtliche Bedingungen werden mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn die/der Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen vorgeschrieben wurden, stellt die zuständige Stelle (siehe oben) bescheidmäßig die Nostrifizierung fest.
Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen kann ...
..., weil die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, kann um Zulassung zum österreichischen Studium angesucht und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen Studium, soweit sie den österreichischen gleichwertig sind, erfolgen. Danach kann das österreichische Studium fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Besondere Verfahren ...
... gibt es für bestimmte Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien sowie von päpstlichen Universitäten. Hier ist das Anerkennungsverfahren für bestimmte Studienrichtungen auf Grund besonderer Abkommen vereinfacht.
Ansprechstellen ...
... der einzelnen Universitäten und Fachhochschul-Studiengänge finden Sie unter http://www.portal.ac.at/.
Auskunft ...
... über allgemeine Fragen der Anerkennung von Reifezeugnissen erteilt
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