Berufliche Anerkennung

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einige wesentliche Dokumente über die berufliche Anerkennung nach EU-Recht.


Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung beschränkt sich dabei auf die Frage der akademischen Wertigkeit ausländischer Diplome. Die Anerkennung selbst erfolgt durch diejenige Behörde, die für die Verwaltung des betreffenden Berufes zuständig ist.


Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterGrundinformation über die berufliche Anerkennung

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInformation des BMWA über die berufliche Anerkennung


Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Startet den Datei-DownloadPDF (1,4 MB)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterText und juristische Materialien


Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAndere EU-Rechtstexte zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterListe der reglementierten Berufe

 

← Zurück zu ENIC NARIC AUSTRIA