Berufliche Anerkennung
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einige wesentliche Dokumente über die berufliche Anerkennung nach EU-Recht.
Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung beschränkt sich dabei auf die Frage der akademischen Wertigkeit ausländischer Diplome. Die Anerkennung selbst erfolgt durch diejenige Behörde, die für die Verwaltung des betreffenden Berufes zuständig ist.
Grundinformation über die berufliche Anerkennung
Information des BMWA über die berufliche Anerkennung
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
PDF (1,4 MB)
Text und juristische Materialien
Andere EU-Rechtstexte zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
Liste der reglementierten Berufe

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung