Richtlinie über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung refundiert gemäß der beiliegenden Richtlinie ordentlichen Studierenden, die mehrere ordentliche Studien betreiben, auf Antrag im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung den eingezahlten Studienbeitrag.
Die Antragstellung ist ab dem Wintersemester 2010/11 für das Sommersemester 2010 möglich. Die Anträge können postalisch, per E-Mail oder per Fax (in Hinkunft auch online) beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingebracht werden.

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung