Verordnung über die Geschäftsordnung, den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Mitglieder der Schlichtungskommission gemäß § 13a des Universitätsgesetzes 2002

BGBl. II Nr. 11/2007

(Hinweis: Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzt die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachte Fassung)

 

 

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