Privatuniversitäten

Die Privatuniversitäten sind der kleinste und auch der jüngste Teil des österreichischen Hochschulsystems. Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von privat organisierten Universitäten in Österreich wurde 1999 mit dem so genannten Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten geschaffen.

 

Um abseits der öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen akademische Grade vergeben zu dürfen, kann eine Bildungseinrichtung durch dieses Gesetz beim Akkreditierungsrat um den Titel Privatuniversität ansuchen.

 

Derzeit gibt es 13 als Privatuniversitäten anerkannte Bildungseinrichtungen (Stand: September 2011).

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