Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich

Einrichtung eines Gesetzes für externe Qualitätssicherung und einer Österreichischen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AAQA)

Die Neuordnung der externen Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulwesen soll zur qualitätsorientierten Weiterentwicklung und besseren Integration und Abstimmung der externen Qualitätssicherung über die Hochschulsektoren hinweg beitragen. Um dies zu erreichen, wird – wie auch im Regierungsprogramm festgehalten – , eine Zusammenführung der bestehenden Agenturen zu einer neuen sektorenübergreifenden Einrichtung nach europäischen Standards sowie die Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage für die externe Qualitätssicherung („Qualitätssicherungsgesetz“) und damit die Festlegung der verpflichtenden, externen Qualitätssicherung für alle Sektoren in einem Gesetz verfolgt.

 

Im Herbst 2009 wurden im Rahmen einer Konsultation über 150 Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Interessensvertretungen, Ämter der Landesregierungen etc.) eingeladen, ihre Positionen zu einem ersten Papier zur Neuordnung der externen Qualitätssicherung darzulegen. Insgesamt sind über 60 Stellungnahmen eingegangen, die für den weiteren Diskussionsprozess genutzt werden sollen.

 

In den unten stehenden Dateien finden Sie das Konsultationspapier sowie die eingegangenen Stellungnahmen.