Der Bologna-Prozess in Österreich
Nationale Impulse
Aus österreichischer Sicht trägt der Bologna-Prozess wesentlich zur Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors bei. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen im europäischen und globalen Kontext durch die Förderung der Mobiltät von Studierenden, Lehrenden und des wíssenschaftlichen Personals.

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die Regierungsvertreter/-innen von 29 europäischen Ländern wurde einer der grundlegenden Reformprozesse in der Geschichte des europäischen Hochschulwesens - der Bologna-Prozess - eingeleitet.
Das wesentliche und außergewöhnliche Element dieses Prozesses besteht darin, dass es sich um eine freiwillige Annäherung der Hochschulsysteme Europas handelt und nicht um ein verbindliches Vertragswerk.
Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, die Verwirklichung des visionär angedachten europäischen Raumes für höhere Bildung auf die nationalen Gegebenheiten abzustimmen, anstatt sie auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken. Der internationale Trend bewegt sich in Richtung "Konkurrenz um Studierende"; in diesem Kontext wird nur eine glaubhaft europäische Universität bestehen können.
Die Bologna-Erklärung hebt sich von anderen unverbindlich bleibenden Erklärungen durch die Definition klarer Ziele und einen vorgegebenen Zeitrahmen ab. Der Grad der Zielerreichung wird durch eine regelmäßige Bestandsaufnahme überprüft, wodurch ein positiver Rechtfertigungsdruck, der die nationale Umsetzung beschleunigt, entsteht.
Aus österreichischer Sicht hat der Bologna-Prozess wesentlich dazu beigetragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voranzutreiben. Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Akademien stehen in Konkurrenz zu anderen europäischen Anbietern, dies wird sich in Zukunft noch verstärken. Eine ausschließlich nationale Sicht ist überholt; es geht um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen in Europa.
Es geht aber auch um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Raum. Es ist deutlich geworden, dass Europa sowohl als Studienraum als auch als Forschungsraum nicht die Attraktivität besitzt, die wünschenswert wäre.
Einen zentralen Stellenwert nehmen die Bemühungen um die Beseitigung von Mobilitätshindernissen für Studierende, Lehrende und Forschende ein. Dies muß neben intensiven Bemühungen für den outgoing-Bereich eine ebensolche Anstrengung für den incoming-Bereich bedeuten. Die österreichischen Hochschulen profitieren mindestens ebenso vom Aufenthalt ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender in Österreich wie vom Input jener, die Erfahrungen im Ausland sammeln.
Die größte Herausforderung ist wohl darin zu sehen, die Kluft zwischen den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und den realen Gegebenheiten zu verringern. Österreich hat auf gesetzlicher Ebene rasch reagiert: Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002, dem Fachhochschul-Studiengesetz 2002 und dem Hochschulgesetz 2005 wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten/joint degree-Programmen und aufgewerteten PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung begleitet die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses mit einem eigenen Monitoring-Projekt ("monitoring report"). Es ist dies das erste Mal, dass für ein Vorhaben im tertiären Bildungsbereich ein eigenes Monitoringverfahren eingesetzt wurde. Dies zeigt den besonderen Stellenwert des Bologna-Prozesses in Österreich. Die von der Bologna-Erklärung und den Kommunikees der Konferenzen in Prag, Berlin und Bergen abgeleiteten innerösterreichischen Teilziele wurden definiert und operationalisiert, weiters wurden Zuständigkeiten und Zeitpläne für deren Umsetzung festgelegt. Durch regelmäßiges Monitoring des Standes der Umsetzung werden Abweichungen von der Zielsetzung sichtbar gemacht.
Erster Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2001
PDF (100 KB)
- Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2004 (Monitoring Bericht 2004) Betrachtungszeitraum 2000 – 2003
PDF (495 KB) - Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2005 (Monitoring Bericht 2005) Betrachtungszeitraum 2000 – 2004
PDF (523 KB) - Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2007 (Monitoring Bericht 2007) Betrachtungszeitraum 2005 – 2006
PDF (617 KB)
Neben dieser nationalen Abfrage wird auch auf europäischer Ebene im Rahmen eines jährlichen
National Reports die Umsetzung in den einzelnen Bologna-Ländern dokumentiert.
Die nationale Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses wird durch die österreichische
Bologna Follow-up Gruppe unterstützt. In diesem Gremium sind unter anderem VetreterInnen der Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien, der Studierenden, und des BMWF vertreten, wodurch gewährleistet ist, dass die jeweiligen österreichischen Positionen im Konsens mit möglichst allen beteiligten Bereichen und Zielgruppen erarbeitet werden können.
Im Jahr 2005 konnte Österreich mit Unterstützung der Europäischen Union erstmals ein nationales Team von
Bologna Expert/innen zusammenstellen. Im Sinne der Sicherung des Informationsflusses innerhalb des österreichischen tertiären Bildungsbereiches im Rahmen des Bologna – Prozesses wurden fünf Expert/innen aus dem Hochschulbereich ausgewählt, um Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Bologna-Ziele zu beraten und Hilfestellung zu geben. Die Expert/innen nehmen unter der Verantwortung der Österreichischen Bologna Follow Up-Gruppe und mit administrativer Unterstützung der österreichischen Nationalagentur Lebenslanges Lernen ihre Aufgaben wahr. 2005 konnten bereits fünf Bologna Expert/innen Visits an österreichischen Hochschuleinrichtungen angeboten werden, der Projektvertrag für 2006 erlaubte sogar zehn Beratungsbesuche.
Weiters wurden an allen
Universitäten, sowie an den
Fachhochschulen Bologna Koordinator/innen nominiert, die für Informationsarbeit und Unterstützung der Umsetzung der Bolognaziele an den einzelnen Bildungseinrichtungen zuständig sind. Die Universität Wien betreibt ein eigenes
Bologna Büro.
Im Wissenschaftsministerium ist eine
Bologna Kontaktstelle eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, auf internationaler Ebene den Kontakt zur europäischen Bolgona Follow-Up Gruppe und anderen teilnehmenden Staaten zu halten und die österreichischen Hochschulen über die neuesten Entwicklungen zu informieren, sowie bei der Umsetzung der Ziele zu unterstützen.
2004 wurde die
Österreichische Qualitätsagentur AQA gegründet. Sie bietet Unterstützung und Koordinierung von Evaluierungen im Bereich von Lehre und Organisation, die Erarbeitung von Qualitätsstandards und die Zertifizierung von Qualitätsmanagementkonzepten für Bildungseinrichtungen an und trägt zur Know-how- und Kompetenzentwicklung im Bereich der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement bei. Dieses Angebot richtet sich sowohl an öffentliche Universitäten als auch an Privatuniversitäten, Fachhochschulen und ab 2007 den zukünftigen pädagogischen Hochschulen. Das Universitätsgesetz 2002 verpflichtet die Universitäten.
Im ersten Halbjahr 2006 hatte Österreich im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft mit Unterstützung des britischen Sekretariats den Vorsitz im Bologna Board und in der europäischen Bologna Follow-Up Gruppe inne.
Auch im Bereich der Entwicklung der europäischen Doktoratsprogramme leistete Österreich mit der Veranstaltung des Bologna-Seminars "Doctoral Programmes for the European Knowledge Society" und der Konferenz
A researchers' labour market: Europe - a pole of attraction? einen maßgeblichen Beitrag.
Die Initiativen der österreichischen Universitäten zur Weiterentwicklung der Doktoratsprogramme gehen aus dem Bericht über die Nachwuchsförderung und die Entwicklung der Personalstruktur der Universitäten
PDF (584 KB) hervor. Derzeit werden an österreichischen Universitäten bereits acht PhD-Programme angeboten (Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität Innsbruck und Universität für Musik und darstellende Kunst Wien).
Die Bologna-Erklärung hat den zur Zeit ihrer Entstehung bereits vorhandenen Internationalisierungsbestrebungen in Österreich eine neue Dynamik gegeben; schon länger geplante Reformen wurden in Angriff genommen bzw. durchgeführt. Zusätzlich gibt sie den neuen und weiteren Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems und seiner Absolventinnen und Absolventen den erforderlichen Impetus.
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